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Kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden?
Ja, mit Vollendung des 14ten Lebensjahres! Hierfür musst du dich aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Wochen vor Ende eines Halbjahres schriftlich abmelden. Als Ersatz für den Religionsunterricht nimmst du am Unterricht in Werte und Normen teil. Bevor du in Aktion trittst, frag aber noch einmal Frau Thole.
Kann ich als Nichtgetaufte(r) oder Anhänger(in) einer anderen Glaubensgemeinschaft am christlichen Religionsunterricht teilnehmen?
Ja, aber bis zur Vollendung des 14ten Lebensjahres mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Kann ich meine Abiturprüfung im Religionsunterricht der anderen Konfession ablegen?
Ja! Auch ohne Abmeldung ist es möglich, wenn in deiner Konfession keine Abiturprüfungen angeboten werden.
Für P1 bis P4-Prüfungen ist es notwendig, alle Religionskurse in derselben Konfession zu absolvieren, da es in den inhaltlich verpflichtenden Schwerpunktsetzungen für das Zentralabitur konfessionelle Unterschiede gibt.
Für P5-Prüfungen entfällt dies.
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