Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten die Schüler:innen des Schuljahrgangs 7 ein Tablet aus dem Ausstattungsprogramm des Landes Niedersachsen.
In den Schuljahrgängen 8-11 (im Schuljahr 2026/2027) sind weiterhin elternfinanzierte Tablets im Einsatz. Diese Tablets müssen, sofern sie bei einem Schulwechsel an unsere Schule nicht vorhanden sind, individuell von Eltern und Erziehungsberechtigten angeschafft werden. Sammelbestellungen bzw. zentrale Bestellverfahren von Seiten der Schule werden nicht mehr angeboten.
Hintergrund und Beschluss: Der Schulvorstand des Gymnasiums Brake hat am 16.09.2022 entschieden, dass ab dem 2. Halbjahr 2022/23 jede Schülerin und jeder Schüler im 7. Schuljahrgang ein eigenes Tablet (iPad) nutzen soll.
Auf dieser Seite stellen wir die notwendigen Informationen bereit und beantworten häufig gestellte Fragen zur Einführung von Tablets (iPads) als Arbeitsgerät im Schuljahrgang 7. Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen und Abläufe für elternfinanzierte Geräte und für Geräte aus dem Ausstattungsprogramm des Landes Niedersachsen unterscheiden.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Lietzmann aus dem Digiteam gerne zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Hier können Sie unsere Nutzungsordnung für iPads (für elternfinanzierte Geräte) herunterladen.
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Hier können Sie unsere Nutzungsordnung für iPads (für Geräte aus dem Ausstattungsprogramm des Landes Niedersachsen) herunterladen.
Unser Alltag ist ohne Computer- und Internetnutzung kaum noch vorstellbar. Um auf die zukünftige Studien- und Arbeitsumgebung sowie eine mündige gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Zeitalter vorbereitet zu sein, müssen alle Schüler:innen einen kompetenten, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit neuen Medien erlernen. Diese Forderungen der „Leitlinie Medienkompetenz 2025″ des Landes Niedersachsens sowie der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ können nicht mehr über eine stundenweise Nutzung unserer PC-Räume erreicht werden. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit eines eigenen digitalen Arbeitsgerätes in der Schule und zu Hause.
Die Erfahrungen und auch Studienergebnisse zeigen, dass sich der sinnvolle Einsatz von Tablets in Schülerhand positiv auf die Leistungsentwicklung der Schüler:innen auswirkt. Insbesondere stehen durch den Einsatz von Tablets viele neue Methoden zur Verfügung, die einen schülerorientierten Unterricht mit vielfältigen Elementen des selbstgesteuerten Lernens, der Differenzierung und der Visualisierung ermöglichen.
Die aktuellen Lehrpläne verweisen deutlich auf den nötigen Erwerb von Medienkompetenzen in allen Unterrichtsfächern.
Wir versprechen uns darüber hinaus eine Stärkung der nötigen Medienkompetenzen und eine Weiterentwicklung von Schul- und Unterrichtsqualität.
Nach vielen Recherchen und Gesprächen haben wir uns für iPads entschieden.
Die Erfahrungen in einer Pilotklasse und an von uns kontaktierten Schulen zeigen, dass mit iPads ein routiniertes, störungsfreies Arbeiten möglich ist. Sie bieten ein geschlossenes System, das wenige Möglichkeiten für Manipulation bietet – genau dies benötigen wir in der Schule, ebenso wie ein einheitliches Betriebssystem, damit gegenseitige Hilfestellungen und gemeinsame Problemlösungen einfacher als z. B. bei unterschiedlichen Android-Versionen möglich sind. Der Austausch von Arbeitsmitteln gelingt problemlos. Zudem gibt es ein gut funktionierendes, extra für Schulen entwickeltes und DSGVO-konformes MDM (Mobile Device Management). Die Nutzung der iPads ist vielfach intuitiv möglich und die iPads sind bereits in der Grundkonfiguration mit vielen nützlichen Programmen ausgestattet. Unsere Schüler:innen kennen diese Geräte bereits aus dem punktuellen Einsatz in der Schule.
Zu Hause lassen sich die iPads mit einer privaten Apple-ID in vollem Umfang nutzen, sie können aber auch durch die Erziehungsberechtigten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus ist eine zentrale Steuerung in Prüfungssituationen nötig, die über das MDM läuft. Für iPads steht das sehr ausgereifte und von vielen Schulen erfolgreich eingesetzte Programm JamfSchool zur Verfügung. Leider konnten wir trotz intensiver Recherche kein vergleichbar gutes Programm finden, welches DSGVO-konform ist und die Steuerung verschiedener Geräte zulassen würde.
Im Jahrgang 7 erhalten die Schüler:innen ein iPad der 11. Generation aus dem Ausstattungsprogramm des Landes Niedersachsen.
In den Jahrgängen 8-11 ist das IPad 10,9 Zoll (10.Generation oder neuer / 64GB oder 256 GB ) mit Stift (Apple Pencil, Articona oder vergleichbar) und einer geeigneten Schutzhülle eingeführt und von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angeschafft.
Als Zubehör kommt in Frage:
- Kopfhörer: möglich sind (bereits privat vorhandene) Kopfhörer mit Bluetoothverbindung oder Lightninganschluss.
- Tastatur: nicht erforderlich, kann aber angeschafft werden. Koppelbar sind alle bluetoothfähigen Tastaturen verschiedener Hersteller.
- Displayschutz: (Panzer-)Schutzfolie
- Schreibfolien (‚Paperlike‘) zur Unterstützung des Schreibens auf dem Display
Das Gerät muss MDM-fähig (Mobile-Device-Management-System) sein und im Anschluss an die Anschaffung in unser schulisches System eingebunden werden. Es darf noch nicht mit einer DEP-Nummer eingebunden gewesen sein und kein SIM-Karten-Fach haben ( = die Geräte dürfen nicht mobilfunkfähig sein).
Ein privat angeschafftes Gerät muss zwingend in unsere schulische Verwaltung eingebunden werden.
Im Jahrgang 7 erhalten die Schüler:innen ein iPad aus dem Ausstattungsprogramm des Landes Niedersachsen.
In den Jahrgängen 8-11 setzen wir elternfinanzierte iPads (Schuljahr 2026/2027).
Damit vermeiden wir die Anschaffung eines kostspieligen Taschenrechners, den das Kerncurriculum Mathematik ab dieser Klassenstufe vorsieht. Gleichzeitig wird auch das in Jahrgang 8 sonst anzuschaffende elektronische Wörterbuch durch die iPads ersetzt.
Wir haben uns bewusst gegen einen Einsatz in Klasse 5 und 6 entschieden, um in diesen Klassenstufen die Handschrift weiter zu festigen. Durch den punktuellen Einsatz von Tabletkoffern im Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 können die Schüler:innen bereits mit der Funktionsweise des Tablets vertraut gemacht werden.
Die Kosten variieren je nach Modell, Speicherkapazität und Umfang. Bitte informieren Sie sich bei dem gewünschten Händler wie z.B. Amazon, notebookbilliger.de, der Firma Bechtle, Mediamarkt etc.
Unterstützung? Wenn Sie von der entgeltlichen Ausleihe der Lernmittel (Lernmittelausleihe) befreit sind, dann melden Sie sich bitte bei uns und übermitteln die entsprechende Bescheinigung. Die Schule wird ein Leihgerät stellen.
Der Ablauf:
- Bestellen Sie bitte das Tablet bei Ihrem gewählten Händler wie z.B. Amazon, notebookbilliger.de, Mediamarkt, der Firma Bechtle etc.
- Bitte entfernen Sie einen evtl. eingestellten Code, die Aktivierungssperre und eine iCloud-Anmeldung von dem Gerät und geben Sie das Gerät in der Schule ab.
- Wir binden das Gerät in unserer schulische Verwaltung ein. Das dauert im Normalfall 1-2 Werktage.
- Im Anschluss an die Einbindung geben wir die Geräte wieder aus.
Für Geräte aus dem Ausstattungsprogramm des Landes Niedersachsen (ab dem Schuljahr 2026/2027):
Die Geräte sind gem. §13 des „Leihvertrag über die Leihe eines mobilen Endgeräts für Schülerinnen und Schüler“ nicht über die Schule versichert. Bitte prüfen Sie selbstständig den Abschluss einer eigenen Versicherung.
Bei Defekt oder Beschädigung ist das „Formular Schadens- oder Verlustmeldung durch Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler“ schriftlich einzureichen und das Gerät in der Schule abzugeben.
Bei Verlust eines Geräts informieren die Erziehungsberechtigten umgehend die Schule. Im Falle eines Diebstahls erstatten Sie als Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler Anzeige bei der Polizei.
Das mitgelieferte Zubehör (Schutzhülle, Stift, Netzteil/Kabel, Tastatur) unterliegt einem gebrauchsbedingten Verschleiß und ist ggf. durch die Erziehungsberechtigten im Laufe der Nutzungsdauer zu ersetzen. Die Nutzung eines alternativen gleichwertigen Zubehörs ist generell zulässig.
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung prüft alle Schadensmeldungen. Bei Defekt, Beschädigung oder Verlust können Regressansprüche gegenüber Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigten entstehen.
Formular_Schadens_Verlustmeldung
Für elternfinanzierte Geräte (bis zum Schuljahr 2025/2026):
Wir haben mit der Firma Bechtle zusammengearbeitet, die Ihnen folgende Versicherungsleistungen angeboten hat:
Das Zubehör ist ebenfalls mit versichert.
Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und wenden Sie sich im Schadensfall direkt an die Firma Bechtle.
Für elternfinanzierte Geräte (bis zum Schuljahr 2023/2024):
Wir haben mit der Firma AfB Mobiles Lernen zusammengearbeitet. Die Versicherung bei AfB Mobiles Lernen umfasst folgende Leistungen:
Diebstahl- und Schadensversicherung
- Selbstbeteiligung bei Diebstahl: 150,- €
- Selbstbeteiligung im Schadensfall: 75,- €
Die Geräte sind so z.B. auf dem Schulweg (inkl. Bushaltestelle) versichert.
Versicherungsbedingungen AfB Mobiles Lernen.
Wichtiger Hinweis zum Zubehör: Es besteht kein Versicherungsschutz für das erworbene Zubehör (z.B. Apple-Pencil, Hülle). Apple selbst bietet eine Garantie von einem Jahr auf seine Produkte. Bitte wenden Sie sich innerhalb dieser Frist an AfB Mobiles Lernen.
Die Laufzeit der Versicherung beträgt generell 48 Monate. Bei Eintritt eines Schadensfall wenden Sie sich direkt an den Händler:
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Versicherung.
Es besteht weiterhin das Recht auf analoge Beschulung. Wenn Sie der Anschaffung und Nutzung widersprechen, dann werden wir Ihr Kind wie bisher mit Arbeitsmaterial versorgen.
Bitte wenden Sie sich an Herrn Lietzmann in unserem Digiteam: ipads@gymnasium-brake.de.
Am Ende dieser Seite stellen wir außerdem Anleitungen bereit.
Hier können Sie ein Muster des Leihvertrags einsehen.
Hilfen und Anleitungen
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Ansprechpartner
Marvin Lietzmann (Lie)
Chemie, Informatik, Mathematik
