Einführung von elternfinanzierten iPads im Schuljahrgang 7 – Lernen mit iPads

Einführung von elternfinanzierten iPads im Schuljahrgang 7 – Lernen mit iPads

Einführung von elternfinanzierten iPads im Schuljahrgang 7 – Lernen mit iPads2023-07-16T10:16:20+02:00

Der Schulvorstand des Gymnasiums Brake hat am 16.09.2022 entschieden, dass ab dem 2. Halbjahr 2022/23 jede Schülerin und jeder Schüler im 7. Schuljahrgang ein eigenes iPad nutzen soll. Um dies möglichst einfach umzusetzen, bieten wir Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, ein zentrales Bestellverfahren für die iPads an.

Auf dieser Seite stellen wir die notwendigen Informationen und Anleitungen bereit und beantworten häufig gestellte Fragen zur Einführung von iPads als Arbeitsgerät im Schuljahrgang 7.

Bei Fragen und/oder Hinweisen/Anregungen wenden Sie sich bitte an unser Digiteam unter ipads@gymnasium-brake.de.

Zentrales Bestellverfahren für Schüler:innen, die im Schuljahr 2023-2024 den Schuljahrgang 6 besuchen

Informationen folgen im 2. Schulhalbjahr

Häufig gestellte Fragen und Antworten

0. Nutzungsordnung / Leitlinien für den Einsatz von iPads2023-05-22T15:20:17+02:00

Hier können Sie unsere Leitlinien und Nutzungsordnung für iPads herunterladen.

GB Leitlinien Tablets (2023-01-23)

GB Nutzungsordnung Tablets (2022-12-01)

1. Warum Tablets im Unterricht?2023-05-17T16:57:05+02:00

Unser Alltag ist ohne Computer- und Internetnutzung kaum noch vorstellbar. Um auf die zukünftige Studien- und Arbeitsumgebung sowie eine mündige gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Zeitalter vorbereitet zu sein, müssen alle Schüler:innen einen kompetenten, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit neuen Medien erlernen. Diese Forderungen der „Leitlinie Medienkompetenz 2025″ des Landes Niedersachsens sowie der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ können nicht mehr über eine stundenweise Nutzung unserer PC-Räume erreicht werden. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit eines eigenen digitalen Arbeitsgerätes in der Schule und zu Hause.

Die Erfahrungen und auch Studienergebnisse zeigen, dass sich der sinnvolle Einsatz von Tablets in Schülerhand positiv auf die Leistungsentwicklung der Schüler:innen auswirkt. Insbesondere stehen durch den Einsatz von Tablets viele neue Methoden zur Verfügung, die einen schülerorientierten Unterricht mit vielfältigen Elementen des selbstgesteuerten Lernens, der Differenzierung und der Visualisierung ermöglichen.

Die aktuellen Lehrpläne verweisen deutlich auf den nötigen Erwerb von Medienkompetenzen in allen Unterrichtsfächern.

Wir versprechen uns darüber hinaus eine Stärkung der nötigen Medienkompetenzen und eine Weiterentwicklung von Schul- und Unterrichtsqualität.

2. Warum werden iPads und nicht Geräte anderer Hersteller verwendet?2023-05-17T16:57:12+02:00

Nach vielen Recherchen und Gesprächen haben wir uns für iPads entschieden.

Die Erfah­rungen in einer Pilotklasse und an von uns kontaktierten Schulen zeigen, dass mit iPads ein routiniertes, störungsfreies Arbeiten möglich ist. Sie bieten ein geschlossenes System, das wenige Möglichkeiten für Manipulation bietet – genau dies benötigen wir in der Schule, ebenso wie ein einheitliches Betriebssystem, damit gegenseitige Hilfestellungen und ge­meinsame Problemlösungen einfacher als z. B. bei unterschiedlichen Android-Versionen möglich sind.  Der Austausch von Arbeitsmitteln gelingt problemlos. Zudem gibt es ein gut funktionierendes, extra für Schulen entwickeltes und DSGVO-konformes MDM (Mobile Device Management). Die Nutzung der iPads ist vielfach intuitiv möglich und die iPads sind bereits in der Grundkonfiguration mit vielen nützlichen Programmen ausgestattet. Unsere Schüler:innen kennen diese Geräte bereits aus dem punktuellen Einsatz in der Schule.

Zu Hause lassen sich die iPads mit einer privaten Apple-ID in vollem Umfang nutzen, sie können aber auch durch die Erziehungs­berechtigten eingeschränkt werden.

Darüber hinaus ist eine zentrale Steuerung in Prüfungssituationen nötig,  die über das MDM läuft. Für iPads steht das sehr ausgereifte und von vielen Schulen erfolgreich eingesetzte Programm JamfSchool zur Verfügung. Leider konnten wir trotz intensiver Recherche kein vergleichbar gutes Programm finden, welches DSGVO-konform ist und die Steuerung verschiedener Geräte zulassen würde.

3. Welches Gerät wird eingeführt? Wird Zubehör benötigt?2023-09-12T17:56:36+02:00

Im Schuljahr 2023-2024 wird das IPad 10,2 Zoll (9. Generation/64 GB oder 256 GB) oder das IPad 10.Generation 10,9 Zoll (64GB oder 256 GB ) mit Stift (Logitech Crayon, Apple Pencil) und einer geeigneten Schutzhülle eingeführt.

Darüber hinaus kommen als Zubehör in Frage:

Kopfhörer: möglich sind (bereits privat vorhandene) Kopfhörer mit Bluetoothverbindung, Klinkenstecker oder Lightninganschluss.
Tastatur: nicht erforderlich, kann aber angeschafft werden. Koppelbar sind alle bluetoothfähigen Tastaturen verschiedener Hersteller.

4. In welchen Jahrgängen wird das iPad eingeführt?2023-05-17T16:57:25+02:00

Wir setzen elternfinanzierte iPads ab Jahrgang 7 ein – Beginn ab dem 2. Schulhalbjahr 2022-2023. Damit vermeiden wir die Anschaffung eines kostspieligen Taschenrechners, den das Kerncurriculum Mathematik ab dieser Klassenstufe vorsieht. Gleichzeitig wird auch das in Jahrgang 8 sonst anzuschaffende elektronische Wörterbuch durch die iPads ersetzt.

Wir haben uns bewusst gegen einen Einsatz in Klasse 5 und 6 entschieden, um in diesen Klassenstufen die Handschrift weiter zu festigen. Durch den punktuellen Einsatz von Tabletkoffern im Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 können die Schüler:innen bereits mit der Funktionsweise des Tablets vertraut gemacht werden.

5. Welche Kosten entstehen? Welche Finanzierungsmöglichkeiten & Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?2023-05-22T15:00:00+02:00

Die Kosten variieren je nach Modell, Speicherkapazität und Umfang. Bitte laden Sie sich das folgende Dokument für eine Übersicht herunter:

Mobiles Lernen: Angebote iPads 9. oder 10. Generation – Schuljahr 2023-2024

Bei unserem Händler können Sie die Geräte auf folgende Arten finanzieren:

  • Kauf mit Versicherung und Service durch Einmalzahlung oder
  • Miete mit Versicherung und Service. Es besteht die Möglichkeit, ein gemietetes Gerät im Anschluss käuflich zu erwerben. Hierfür setzen Sie sich bitte drei Monate vor Ablauf des Mietvertrages mit AfB Mobiles Lernen unter folgender Adresse verwaltung@mobileslernen.eu in Verbindung. In der Regel beträgt der Kaufpreis circa drei Monatsmieten. Alle Details finden Sie in den Informationen zum Bestellverfahren oben.

Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unterstützt AfB Mobiles Lernen im Rahmen einer freiwilligen Leistung bedürftige Familien. Hierfür ist ein Antrag auf Förderung direkt beim Händler zu stellen – dies ist nur gültig für die Finanzierungsart Miete und eine Garantie auf Förderung kann nicht gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an AfB Mobiles Lernen.
  • Schüler:innen, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket haben, nehmen bitte Kontakt mit uns auf.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

6. Wie läuft der Bestellprozess ab?2023-05-17T16:57:36+02:00

Sie melden sich auf der Plattform unseres Händlers “Mobiles Lernen” an, wählen nach dem Login die von Ihnen gewünschte Ausstattung (64GB oder 256 GB, Schutzhülle, Stift, Versicherung/Servicepaket) aus und entscheiden sich, ob Sie das Gerät mieten (nur mit Versicherung) oder kaufen (Einmalzahlung) wollen.

Zugangsdaten für die Eltern und Erziehungsberechtigten der 6. Klassen im Schuljahr 22/23 – Bestellung für das Schuljahr 23/24

https://portal.afb-group.eu/mobilesLernen/

iPad 9. Generation
Benutzername: 23GB729 – Passwort: pw423gb729

iPad -10. Generation
Benutzername: 23GB7210 – Passwort: pw423gb7210

7. Kann ein privates, bereits angeschafftes Gerät genutzt werden?2023-07-16T09:37:25+02:00

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:

Das Gerät muss MDM-fähig und noch nicht mit einer DEP-Nummer eingebunden gewesen sein. Geeignet sind iPads ab Jahrgang 2019, die kein SIM-Karten-Fach haben ( = die Geräte dürfen nicht mobilfunkfähig sein). Der Speicher muss mindestens 64 GB umfassen.

Im Schuljahr 2022/23 wird zentral das iPad 9.Generation 10,2″ angeschafft. Im Schuljahr 2023-2024 stehen die Modelle iPad 9. Generation 10,2″ und iPad 10. Generation 10,9 ” zur Auswahl.

Bitte beachten Sie, dass das Gerät von uns auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und mindestens 30 Tage einbehalten werden muss, damit das Einbinden in das MDM möglich ist.

Nach der Einbindung wird es zukünftig einen privaten und einen schulischen Teil des Geräts geben, wobei der private Teil in der Schule nicht verfügbar ist, von der schulischen Administration aber auch nicht eingesehen werden kann (Privatsphäre). Es ist ein Teil des Speicherplatzes mindestens freizuhaltenden, um den störungsfreien schulischen Betrieb sicherzustellen.

8. Wie läuft das Einbinden eines privaten Geräts ab?2023-09-12T18:09:11+02:00

Der Ablauf ist:

  • Backup erstellen – bitte nehmen Sie dies selbst vor. Bitte entfernen Sie einen Code bzw. eine Aktivierungssperre.
  • In der Schule: Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, Einpflegen von Hand in das schulische MDM
  • 30 Tage Aufbewahrung in der Schule, dann Rückgabe.
  • Aufspielen des Backups im privaten Teil des iPad

Nach der Einbindung wird es zukünftig einen privaten und einen schulischen Teil des Geräts geben, wobei der private Teil in der Schule nicht verfügbar ist, von der schulischen Administration aber auch nicht eingesehen werden kann (Privatsphäre). Die Nutzungsregeln geben allerdings einen mindestens freizuhaltenden Umfang an Speicherplatz vor, auf den beim privaten Gebrauch geachtet werden muss.

9. Versicherung: Was passiert im Schadensfall?2023-09-12T17:58:38+02:00

Sie haben die Möglichkeit, bei Erwerb des iPads über unseren Händler AfB Mobiles Lernen eine Versicherung abzuschließen, die folgende Leistungen umfasst:

Diebstahl- und Schadensversicherung

  • Selbstbeteiligung bei Diebstahl: 150,- €
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall: 75,- €

Die Geräte sind so z.B. auf dem Schulweg (inkl. Bushaltestelle) versichert.

Versicherungsbedingungen AfB Mobiles Lernen.

Die Laufzeit der Versicherung beträgt generell 48 Monate. Bei Eintritt eines Schadensfall wenden Sie sich direkt an den Händler:

Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Versicherung.

Für Deckungsschutz im Rahmen des kommunalen Schadensausgleich gelten die folgenden Bedingungen: Merkblatt-Notebooks-Tablets-KSA

10. Schulwechsel: Kann das iPad zurückgegeben werden?2023-05-24T11:04:28+02:00

Ja, bei Mietverträgen ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrags möglich. Die bereits gezahlten monatlichen Raten werden in diesem Fall nicht erstattet. Zudem wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4 Monatsmieten nach Rückgabe des gemieteten Geräts berechnet.

In dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag mit AfB Mobiles Lernen wird diese Klausel mit aufgeführt werden.

11. Nichtversetzung: Kann vom Vertrag zurückgetreten werden?2023-05-24T11:04:50+02:00

Ja, nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AfB Mobiles Lernen unter Nr. 2.1 bzw. 2.2. (Widerrufsrecht bei Miete bzw. Kauf).

12. Ich möchte nicht, dass mein Kind digital beschult wird. Was passiert nun?2023-09-18T18:02:11+02:00

Es besteht weiterhin das Recht auf analoge Beschulung. Wenn Sie der Anschaffung und Nutzung widersprechen, dann werden wir Ihr Kind auf analogem Wege mit Arbeitsmaterial versorgen.

13. Ich habe noch Fragen: An wen kann ich mich wenden?2023-09-18T18:03:07+02:00

In der Schule erhalten alle Schülerinnen und Schüler Hilfe von unserem Digiteam (Sprechstunden werden auf IServ bekannt gegeben).

Per Email erreichen Sie uns unter ipads@gymnasium-brake.de.

Am Ende dieser Seite stellen wir außerdem Anleitungen bereit.

Hilfen und Anleitungen

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