In den Jahrgängen 5 bis 10 ist eine schriftliche Lernzielkontrolle pro Halbjahr vorgeschrieben, die zu ca. 33% (1/3) in die Zeugnisnote eingeht. Es gilt der Absatz 5 „Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung“ des Kerncurriculums (ebenda, S. 23). Die Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Leistungen in der Mittel- und Oberstufe  ist von der Fachkonferenz festgelegt worden.

Die Fachlehrer erteilen hierüber Auskunft.