Klasse 5-10: Wie in allen Kurzfächern wird im Fach Musik in jedem Unterrichtshalbjahr eine Klassenarbeit geschrieben; diese fließt mit einer Gewichtung von 30% in die Gesamtnote ein.

In Klasse 11 wird eine Klassenarbeit pro Unterrichtshalbjahr geschrieben. Die Gewichtung ist nicht festgelegt.

Für die Qualifikationsphase gelten die Klausurregelungen für die gymnasiale Oberstufe. Hier kann anstelle einer Klausur eine Ersatzleistung erbracht werden (z.B. Vorbereitung und Durchführung eines Konzerts mit schriftlicher Ausarbeitung).

Im Abitur kann die mündliche Prüfung gemäß §§ 2 und 10 AVO-GOBAK einen fachpraktischen Teil enthalten.