Aus gegebenem Anlass bitte wir um Kenntnisnahme der aktualisierten Regelungen bei Verstößen gegen die Schulbusregeln. Der Landkreis Wesermarsch teilt mit:
Bei Missachtung der Regeln wird wie folgt verfahren: SchülerInnen, die erstmalig gegen die Regeln verstoßen, werden durch den Landkreis verwarnt. Wird wiederholt gegen die Schulbusregeln verstoßen, werden die betroffenen SchülerInnen für eine angemessene Zeit von der Schülerbeförderung ausgeschlossen. In schwerwiegenden Fällen können SchülerInnen auch ohne Verwarnung von der Schülerbeförderung ausgeschlossen werden. Aufwendungen, die Ihnen durch eine Beförderung Ihres Kindes zur Schule entstehen, werden für die Dauer des Ausschlusses von uns nicht erstattet!
Wir bitten erneut um Kenntnisnahme der aktualisierten Schulbusregeln.
Aus gegebenem Anlass bitte wir um Kenntnisnahme der aktualisierten Regelungen bei Verstößen gegen die Schulbusregeln. Der Landkreis Wesermarsch teilt mit:
Bei Missachtung der Regeln wird wie folgt verfahren: SchülerInnen, die erstmalig gegen die Regeln verstoßen, werden durch den Landkreis verwarnt. Wird wiederholt gegen die Schulbusregeln verstoßen, werden die betroffenen SchülerInnen für eine angemessene Zeit von der Schülerbeförderung ausgeschlossen. In schwerwiegenden Fällen können SchülerInnen auch ohne Verwarnung von der Schülerbeförderung ausgeschlossen werden. Aufwendungen, die Ihnen durch eine Beförderung Ihres Kindes zur Schule entstehen, werden für die Dauer des Ausschlusses von uns nicht erstattet!
Wir bitten erneut um Kenntnisnahme der aktualisierten Schulbusregeln.