veröffentlicht am 27. November 2025

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe volljährige Schüler:innen,

wir haben unser Verfahren zur Krankmeldung / Beurlaubung  von Schüler:innen umgestellt. Da die Firma IServ das System kontinuierlich weiterentwickelt, passen wir uns den neuen Möglichkeiten ebenfalls von Zeit zu Zeit an.

Daher geben wir folgende aktualisierte Regelungen und Hinweise bekannt.

Wir bitten um Ihre und eure Kenntnisnahme und unbedingte Einhaltung.

Bei Fragen steht Ihnen und euch Herr Voigt gerne zur Verfügung.

Vielen Dank.

Silvia Warns (Schulleiterin)

Wie?

Im IServ-Eltern- bzw. Schüler-Konto im Modul „Abwesenheiten“ auf „Krankmeldung“ klicken, das Formular ausfüllen und die „Krankmeldung einreichen“.

Eine „Krankmeldung“ ist grundsätzlich bis 9:00 Uhr vormittags vorzunehmen.

Die Box „Meldepflichtig“ kann ignoriert werden.

Wann?

Diese Option ist vorgehen für ganztägige Krankmeldungen.

Wie?

Im IServ-Eltern- bzw. Schüler-Konto im Modul „Abwesenheiten“ auf „Krankmeldung“ klicken, das Formular vollständig ausfüllen, die „Stunden“ eintragen und die „Krankmeldung absenden“

Wann?

Diese Option ist gedacht für eine kurzzeitige Abwesenheit in den nächsten 5 Tagen, die z.B. für einen Fach-Arzttermin oder einen anderen wichtigen Termin nötig wird.

Hinweis

Arzttermine sowie sonstige Termine sind im Regelfall außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen!

Wie?

Im IServ-Eltern- bzw. Schüler-Konto im Modul „Abwesenheiten“ auf „Beurlaubungsantrag“ klicken, das Formular ausfüllen, eine Bescheinigung hochladen und den „Antrag einreichen“. Es ist immer ein „wichtiger Grund“ anzugeben.

Wann?

Diese Option ist vorgesehen für eintägige Beurlaubungen aus wichtigen Gründen (siehe „Beurlaubungen“) oder eine kurzzeitige Abwesenheit (siehe „Kurzzeitige Abwesenheiten“), die nicht in den folgenden 5 Tagen geplant ist.

Eine mehrtägige Beurlaubung muss bei der Schulleitung im Voraus schriftlich mit dem folgenden Formular beantragt werden: Formular 

Wichtige Gründe für Beurlaubungen:

  • Kur aufgrund ärztlicher Empfehlung 
  • Bedeutender familiärer Anlass 
  • Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen wir Sportfesten, kirchlichen Veranstaltungen o. Ä. 

Kurzzeitige Abwesenheiten, die nicht in den kommenden 5 Tagen stattfinden:

  • Fach-Arzttermine

Wenn Schüler:innen im Laufe des Schultages erkranken und vorzeitig den Unterricht nach Hause verlassen müssen, dann melden sich die Schüler:innen bei der Lehrkraft im Unterricht. Die Lehrkraft schickt die/den Schüler:in im Regelfall ins Sekretariat, von wo aus Kontakt zu den Eltern / Erziehungsberechtigten aufnimmt. Dort wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Das Sekretariat übernimmt die Eintragung im System.

Sie als Eltern / Erziehungsberechtigte bzw. ihr als volljährige Schüler:innen müsst in diesen Fällen nicht weiter tätig werden und keinen Antrag oder eine Krankmeldung einreichen.

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nicht über das Modul „Abwesenheiten“ vorgesehen.

Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht am Sportunterricht aktiv teilnehmen kann, ist im Regefall zur passiven Teilnahme am Sportunterricht verpflichtet.

Alle Fragen zum Thema Sportunterricht sind wie bisher auch direkt mit der Sportlehrkraft zu klären.