Einführung von elternfinanzierten Tablets im Schuljahrgang 7

Einführung von elternfinanzierten Tablets im Schuljahrgang 7

Einführung von elternfinanzierten Tablets im Schuljahrgang 72024-07-31T07:21:21+02:00

Der Schulvorstand des Gymnasiums Brake hat am 16.09.2022 entschieden, dass ab dem 2. Halbjahr 2022/23 jede Schülerin und jeder Schüler im 7. Schuljahrgang ein eigenes Tablet (iPad) nutzen soll. Um dies möglichst einfach umzusetzen, bieten wir Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, ein zentrales Bestellverfahren für die Tablets (iPads) an.

Auf dieser Seite stellen wir die notwendigen Informationen und Anleitungen bereit und beantworten häufig gestellte Fragen zur Einführung von Tablets (iPads) als Arbeitsgerät im Schuljahrgang 7.

Bei Fragen und/oder Hinweisen/Anregungen wenden Sie sich bitte an unser Digiteam unter ipads@gymnasium-brake.de.

Zentrales Bestellverfahren für Schüler:innen, die im Schuljahr 2024-2025 den Schuljahrgang 6 besuchen

Elterninformationsschreiben – wird zum zweiten Halbjahr 2024-2025 aktualisiert

Online Elternabend zur Information

Wird zum zweiten Halbjahr 2024-2025 aktualisiert

Häufig gestellte Fragen und Antworten

0. Nutzungsordnung / Leitlinien für den Einsatz von Tablets (iPads)2024-08-07T11:55:20+02:00
1. Warum Tablets im Unterricht?2023-05-17T16:57:05+02:00

Unser Alltag ist ohne Computer- und Internetnutzung kaum noch vorstellbar. Um auf die zukünftige Studien- und Arbeitsumgebung sowie eine mündige gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Zeitalter vorbereitet zu sein, müssen alle Schüler:innen einen kompetenten, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit neuen Medien erlernen. Diese Forderungen der „Leitlinie Medienkompetenz 2025″ des Landes Niedersachsens sowie der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ können nicht mehr über eine stundenweise Nutzung unserer PC-Räume erreicht werden. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit eines eigenen digitalen Arbeitsgerätes in der Schule und zu Hause.

Die Erfahrungen und auch Studienergebnisse zeigen, dass sich der sinnvolle Einsatz von Tablets in Schülerhand positiv auf die Leistungsentwicklung der Schüler:innen auswirkt. Insbesondere stehen durch den Einsatz von Tablets viele neue Methoden zur Verfügung, die einen schülerorientierten Unterricht mit vielfältigen Elementen des selbstgesteuerten Lernens, der Differenzierung und der Visualisierung ermöglichen.

Die aktuellen Lehrpläne verweisen deutlich auf den nötigen Erwerb von Medienkompetenzen in allen Unterrichtsfächern.

Wir versprechen uns darüber hinaus eine Stärkung der nötigen Medienkompetenzen und eine Weiterentwicklung von Schul- und Unterrichtsqualität.

2. Warum werden iPads und nicht Geräte anderer Hersteller verwendet?2023-05-17T16:57:12+02:00

Nach vielen Recherchen und Gesprächen haben wir uns für iPads entschieden.

Die Erfah­rungen in einer Pilotklasse und an von uns kontaktierten Schulen zeigen, dass mit iPads ein routiniertes, störungsfreies Arbeiten möglich ist. Sie bieten ein geschlossenes System, das wenige Möglichkeiten für Manipulation bietet – genau dies benötigen wir in der Schule, ebenso wie ein einheitliches Betriebssystem, damit gegenseitige Hilfestellungen und ge­meinsame Problemlösungen einfacher als z. B. bei unterschiedlichen Android-Versionen möglich sind.  Der Austausch von Arbeitsmitteln gelingt problemlos. Zudem gibt es ein gut funktionierendes, extra für Schulen entwickeltes und DSGVO-konformes MDM (Mobile Device Management). Die Nutzung der iPads ist vielfach intuitiv möglich und die iPads sind bereits in der Grundkonfiguration mit vielen nützlichen Programmen ausgestattet. Unsere Schüler:innen kennen diese Geräte bereits aus dem punktuellen Einsatz in der Schule.

Zu Hause lassen sich die iPads mit einer privaten Apple-ID in vollem Umfang nutzen, sie können aber auch durch die Erziehungs­berechtigten eingeschränkt werden.

Darüber hinaus ist eine zentrale Steuerung in Prüfungssituationen nötig,  die über das MDM läuft. Für iPads steht das sehr ausgereifte und von vielen Schulen erfolgreich eingesetzte Programm JamfSchool zur Verfügung. Leider konnten wir trotz intensiver Recherche kein vergleichbar gutes Programm finden, welches DSGVO-konform ist und die Steuerung verschiedener Geräte zulassen würde.

3. Welches Gerät wird eingeführt? Wird Zubehör benötigt?2024-11-07T11:24:37+01:00

Das IPad 10,9 Zoll (10.Generation / 64GB oder 256 GB ) mit Stift (Logitech Crayon, Apple Pencil) und einer geeigneten Schutzhülle wird eingeführt (ab 2024).

Darüber hinaus kommen als Zubehör in Frage:

  • Kopfhörer: möglich sind (bereits privat vorhandene) Kopfhörer mit Bluetoothverbindung, Klinkenstecker oder Lightninganschluss.
  • Tastatur: nicht erforderlich, kann aber angeschafft werden. Koppelbar sind alle bluetoothfähigen Tastaturen verschiedener Hersteller.
  • Displayschutz: (Panzer-)Schutzfolie
  • Schreibfolien zur Unterstützung des Schreibens auf dem Display
4. In welchen Jahrgängen wird das iPad eingeführt?2023-05-17T16:57:25+02:00

Wir setzen elternfinanzierte iPads ab Jahrgang 7 ein – Beginn ab dem 2. Schulhalbjahr 2022-2023. Damit vermeiden wir die Anschaffung eines kostspieligen Taschenrechners, den das Kerncurriculum Mathematik ab dieser Klassenstufe vorsieht. Gleichzeitig wird auch das in Jahrgang 8 sonst anzuschaffende elektronische Wörterbuch durch die iPads ersetzt.

Wir haben uns bewusst gegen einen Einsatz in Klasse 5 und 6 entschieden, um in diesen Klassenstufen die Handschrift weiter zu festigen. Durch den punktuellen Einsatz von Tabletkoffern im Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 können die Schüler:innen bereits mit der Funktionsweise des Tablets vertraut gemacht werden.

5. Welche Kosten entstehen? Welche Finanzierungsmöglichkeiten & Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?2024-11-07T11:25:45+01:00

Die Kosten variieren je nach Modell, Speicherkapazität und Umfang. Bitte laden Sie sich das folgende Dokument für eine Übersicht herunter:

Ab 2025: Firma Bechtle

Bis 2024: Gymnasium Brake – Mobiles-Lernen Übersicht der Geräte

Bei unserem Händler können Sie die Geräte auf folgende Arten finanzieren:

  • Kauf mit Versicherung und Service durch Einmalzahlung,
  • Kauf ohne Versicherung und Service durch Einmalzahlung oder
  • Miete mit Versicherung und Service. Es besteht die Möglichkeit, ein gemietetes Gerät im Anschluss käuflich zu erwerben. Hierfür setzen Sie sich bitte drei Monate vor Ablauf des Mietvertrages mit AfB Mobiles Lernen unter folgender Adresse verwaltung@mobileslernen.eu in Verbindung. In der Regel beträgt der Kaufpreis circa drei Monatsmieten. Alle Details finden Sie in den Informationen zum Bestellverfahren oben.

Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unterstützt AfB Mobiles Lernen im Rahmen einer freiwilligen Leistung bedürftige Familien. Hierfür ist ein Antrag auf Förderung direkt beim Händler zu stellen – dies ist nur gültig für die Finanzierungsart Miete und eine Garantie auf Förderung kann nicht gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an AfB Mobiles Lernen.
  • Wenn Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

6. Wie läuft der Bestellprozess ab?2024-11-07T11:27:30+01:00

Sie melden sich auf der Plattform unseres Händlers, der Firma Bechtle, die Stiftung Ideaalnet an, wählen nach dem Login die von Ihnen gewünschte Ausstattung (64 GB oder 256 GB, Schutzhülle, Stift, Versicherung) aus und entscheiden sich, ob Sie das Gerät kaufen (Einmalzahlung) oder in Raten (Ratenkauf) abbezahlen wollen.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen und Zugangsdaten den Elternschreiben.

7. Kann ein privates, bereits angeschafftes Gerät genutzt werden?2024-02-28T15:13:47+01:00

Ja, ein privat angeschafftes Gerät kann genutzt werden, wenn es den Anforderungen entspricht:

Das Gerät muss MDM-fähig und noch nicht mit einer DEP-Nummer eingebunden gewesen sein. Geeignet sind iPads ab Jahrgang 2019 (9. / 10. Generation), die kein SIM-Karten-Fach haben ( = die Geräte dürfen nicht mobilfunkfähig sein). Der Speicher muss mindestens 64 GB umfassen.

Ein privat angeschafftes Gerät muss zwingend in unsere schulische Verwaltung eingebunden werden. Diese technisch notwendige Einbindung wird von einer externen Firma durchgeführt. Bitte beachten Sie die hierzu die Hinweise in Punkt 8.

8. Wie läuft das Einbinden eines privaten Geräts ab?2024-03-19T11:43:46+01:00

Privat angeschaffte Geräte werden von der Firma Bechtle in unsere schulische Verwaltung eingebunden. Es entstehen Kosten von ca. 40 EUR.

Der Ablauf:

  • Bitte erstellen Sie ein Backup des Geräts.
  • Bitte entfernen Sie Code bzw. eine Aktivierungssperre (iCloud Suche/Wo ist?).
  • Setzen Sie das Gerät bitte auf  Werkseinstellungen zurück.
  • Beauftragen Sie die Firma Bechtle mit der Einbindung in unsere schulische Verwaltung. Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie in unseren Elternschreiben (s. oben).
  • Es wird dann einen Termin geben, an dem Ihr Kind das Gerät bitte in der Schule abgibt. Ein Techniker der Firma wird vor Ort in der Schule die Einbindung durchführen. Im Anschluss kann Ihr Kind das Gerät wieder mitnehmen.

Nach der Einbindung wird es zukünftig einen privaten und einen schulischen Teil des Geräts geben, wobei der private Teil in der Schule nicht verfügbar ist, von der schulischen Administration aber auch nicht eingesehen werden kann (Privatsphäre). Die Nutzungsregeln geben allerdings einen mindestens freizuhaltenden Umfang an Speicherplatz vor, auf den beim privaten Gebrauch geachtet werden muss.

9. Versicherung: Was passiert im Schadensfall? Ist das Zubehör (z.B. Apple-Pencil) versichert?2024-11-07T11:28:25+01:00

Ab 2025:

Bis 2024: Sie haben die Möglichkeit, bei Erwerb des iPads über unseren Händler AfB Mobiles Lernen eine Versicherung abzuschließen, die folgende Leistungen umfasst:

Diebstahl- und Schadensversicherung

  • Selbstbeteiligung bei Diebstahl: 150,- €
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall: 75,- €

Die Geräte sind so z.B. auf dem Schulweg (inkl. Bushaltestelle) versichert.

Versicherungsbedingungen AfB Mobiles Lernen.

Wichtiger Hinweis zum Zubehör: Es besteht kein Versicherungsschutz für das erworbene Zubehör (z.B. Apple-Pencil, Hülle). Apple selbst bietet eine Garantie von einem Jahr auf seine Produkte. Bitte wenden Sie sich innerhalb dieser Frist an AfB Mobiles Lernen.

Die Laufzeit der Versicherung beträgt generell 48 Monate. Bei Eintritt eines Schadensfall wenden Sie sich direkt an den Händler:

Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Versicherung.

Für Deckungsschutz im Rahmen des kommunalen Schadensausgleich gelten die folgenden Bedingungen: Merkblatt-Notebooks-Tablets-KSA

10. Schulwechsel: Kann das Gerät zurückgegeben werden?2024-11-07T11:29:02+01:00

Ab 2025:

Bis 2024: Ja, bei Mietverträgen ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrags möglich. Die bereits gezahlten monatlichen Raten werden in diesem Fall nicht erstattet. Zudem wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4 Monatsmieten nach Rückgabe des gemieteten Geräts berechnet.

In dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag mit AfB Mobiles Lernen wird diese Klausel mit aufgeführt werden.

11. Nichtversetzung: Kann vom Vertrag zurückgetreten werden?2024-11-07T11:29:33+01:00

Ab 2025:

Bis 2024: Ja, nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AfB Mobiles Lernen unter Nr. 2.1 bzw. 2.2. (Widerrufsrecht bei Miete bzw. Kauf).

12. Ich möchte nicht, dass mein Kind digital beschult wird. Was passiert nun?2024-02-15T11:05:32+01:00

Es besteht weiterhin das Recht auf analoge Beschulung. Wenn Sie der Anschaffung und Nutzung widersprechen, dann werden wir Ihr Kind wie bisher mit Arbeitsmaterial versorgen.

13. Ich habe noch Fragen: An wen kann ich mich wenden?2023-09-18T18:03:07+02:00

In der Schule erhalten alle Schülerinnen und Schüler Hilfe von unserem Digiteam (Sprechstunden werden auf IServ bekannt gegeben).

Per Email erreichen Sie uns unter ipads@gymnasium-brake.de.

Am Ende dieser Seite stellen wir außerdem Anleitungen bereit.

Hilfen und Anleitungen

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