Laut Konferenzbeschluss vom 20.03.2019 gestaltet sich die Leistungsbewertung wie folgt:
Sekundarstufe 1 (Jg. 5-10): Die mündliche Leistung fließt zu 70% in die Gesamtnote ein. Die schriftliche Leistung beträgt 30% und ist durch eine Klassenarbeit pro Halbjahr bzw. eine schriftliche Ersatzleistung zu ermitteln.
Sekundarstufe 2 (Jg. 11-13): Die Leistungsbewertung erfolgt in der Verteilung von mündlich 65% sowie schriftlich 35% von 11.1-13.1 sowie von mündlich 60% und schriftlich 40% in 13.2, da dort nur ein Quartal an mündlicher Leistung zu bewerten ist.
Die schriftliche Leistung wird mit jeweils einer Klausur bzw. in besonderen Fällen durch eine schriftliche Ersatzleistung pro Halbjahr ermittelt.