Kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden?
Ja, mit Vollendung des 14ten Lebensjahres! Hierfür musst du dich aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Wochen vor Ende eines Halbjahres schriftlich abmelden. Als Ersatz für den Religionsunterricht nimmst du am Unterricht in Werte und Normen teil.
Kann ich am Religionsunterricht der anderen Konfession teilnehmen?
Ja! Dafür musst du dich vom Religionsunterricht deines Bekenntnisses abmelden und beim Religionsunterricht des anderen Bekenntnisses anmelden. Die Religionslehrer haben hierfür ihre Zustimmung erteilt. Die Ab- und Anmeldungen können nur zum Ende eines Schulhalbjahres in schriftlicher Form erfolgen. Abgabe im Sekretariat. Bevor du in Aktion trittst, frag´ aber noch einmal Frau Thole! Wenn aus schulorganisatorischen Gründen der Religionsunterricht im Klassenverband stattfindet, entfällt die An- und Abmeldeprozedur.
Kann ich als Nichtgetaufte(r) oder Anhänger(in) einer anderen Glaubensgemeinschaft am christlich-konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen?
Ja, aber bis zur Vollendung des 14ten Lebensjahres mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Kann ich meine Abiturprüfung im Religionsunterricht der anderen Konfession ablegen?
Ja! Dafür gilt das gleiche wie bei der vorherigen Frage. Auch ohne Abmeldung ist es möglich, wenn in deiner Konfession keine Abiturprüfungen angeboten werden.
Für P3 – und P4- Prüfungen ist es notwendig, alle Religionskurse in derselben Konfession zu absolvieren, da es in den inhaltlich verpflichtenden Schwerpunktsetzungen für das Zentralabitur konfessionelle Unterschiede gibt.
Für P5 – Prüfungen entfällt dies.
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