Stellen für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber) als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen allgemein bildenden Schulen

Ausschreibung und Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Um die Schulen bei der Bewältigung der derzeit bestehenden pädagogischen, unterrichtlichen und organisatorischen schulischen Aufgaben sowie der Corona bedingt zusätzlichen Herausforderungen personell zu entlasten und zu unterstützen, stellt das Niedersächsische Kultusministerium Mittel für den zusätzlichen Einsatz von sogenannten geringfügig Beschäftigten zur Verfügung. Jede öffentliche allgemein bildende Schule hat ab sofort die Möglichkeit, mindestens eine pädagogische Mitarbeiterin bzw. einen pädagogischen Mitarbeiter befristet bis zum 31.07.2021 einzustellen. Dabei haben zunächst Grundschulen und kleinere Systeme Priorität.

Die Beschäftigungsmöglichkeit richtet sich insbesondere an Studierende, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Rentner, Pensionäre und andere geeignete Personen. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für mindestens 6 Monate. Das Beschäftigungsverhältnis muss daher spätestens bis 01.02.2021 angetreten sein.

Da es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt, ist das Arbeitsentgelt auf maximal 450 Euro beschränkt. Die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ergibt sich zum einen aus dem Bedarf der Schule und zum anderen aus dem jeweiligen Stundenlohn, der durch die von der Schule festzulegende konkrete Tätigkeit und der ggf. vorhandenen Qualifikation bestimmt wird.

Quelle: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/pm/stellen-fuer-geringfuegig-beschaeftigte-mini-jobber

Interessentinnen und Interessenten richten ihre Bewerbung bitte an unser Sekretariat.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Die Schulleitung

Stellen für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber) als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen allgemein bildenden Schulen

Ausschreibung und Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Um die Schulen bei der Bewältigung der derzeit bestehenden pädagogischen, unterrichtlichen und organisatorischen schulischen Aufgaben sowie der Corona bedingt zusätzlichen Herausforderungen personell zu entlasten und zu unterstützen, stellt das Niedersächsische Kultusministerium Mittel für den zusätzlichen Einsatz von sogenannten geringfügig Beschäftigten zur Verfügung. Jede öffentliche allgemein bildende Schule hat ab sofort die Möglichkeit, mindestens eine pädagogische Mitarbeiterin bzw. einen pädagogischen Mitarbeiter befristet bis zum 31.07.2021 einzustellen. Dabei haben zunächst Grundschulen und kleinere Systeme Priorität.

Die Beschäftigungsmöglichkeit richtet sich insbesondere an Studierende, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Rentner, Pensionäre und andere geeignete Personen. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für mindestens 6 Monate. Das Beschäftigungsverhältnis muss daher spätestens bis 01.02.2021 angetreten sein.

Da es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt, ist das Arbeitsentgelt auf maximal 450 Euro beschränkt. Die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ergibt sich zum einen aus dem Bedarf der Schule und zum anderen aus dem jeweiligen Stundenlohn, der durch die von der Schule festzulegende konkrete Tätigkeit und der ggf. vorhandenen Qualifikation bestimmt wird.

Quelle: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/pm/stellen-fuer-geringfuegig-beschaeftigte-mini-jobber

Interessentinnen und Interessenten richten ihre Bewerbung bitte an unser Sekretariat.

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Die Schulleitung