Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Corona-Pandemie stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Nicht nur das Pandemiegeschehen selbst, sondern auch die Informationsmenge ist schwer zu überblicken. Daher möchten wir euch und Ihnen mit dieser Seite eine praktische Übersicht über alle von uns versendeten Mitteilungen in Sachen Corona und Schule anbieten.

Bei Fragen wendet euch/wenden Sie sich gerne an uns.

Die Schulleitung

Zur Sicherstellung zentraler Basiskompetenzen hat das Kultusministerium im Zuge der Corona-Pandemie die inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen der Kerncurricula für verschiedene Schulformen bzw. Förderschwerpunkte, Schuljahrgänge, Unterrichtsfächer und Schuljahre priorisiert und kommentiert.

Abweichend von der in den überarbeiteten Kerncurricula des Sekundarbereichs I jeweils angegebenen Gültigkeit wird für diese Kerncurricula die Gültigkeit einheitlich wie folgt erweitert und festgelegt:

Die als Download zur Verfügung gestellten überarbeiteten Kerncurricula einschließlich der Hinweise für die Arbeit in den angegebenen Schulformen bzw. Förderschwerpunkten, Schuljahrgängen und Schuljahren sind demnach zu verwenden.

Stand 20.3.2022

1.)  Das Rechts-Geh-Gebot ist im Schulgebäude überall dort einzuhalten, wo es möglich ist.
2.)  Es wird für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge sowie alle in der Schule tätigen Personen dringend empfohlen, auch nach Wegfall der Muss-Regelung weiterhin
a) eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen sowie
b) nach Möglichkeit einen Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten.
3.)  Erkrankte, positiv getestete und Verdachtspersonen dürfen die Schule und das Schulgelände nicht betreten und am Präsenzunterricht sowie an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen.
4.)  Die Erziehungsberechtigen müssen jeden Verdacht auf eine COVID-19-Infektion sowie die Bestätigung der Erkrankung ihres Kindes an COVID-19 umgehend der Schulleitung melden. Für volljährige Schülerinnen und Schüler gilt Entsprechendes.
5.)  Treten Krankheitssymptome in der Schule auf, muss die Schulleitung sofort informiert, die betreffende Person separiert werden und nach Rückmeldung der Erziehungsberechtigten umgehend den Nachhauseweg antreten.
6.)  Die Schulleitung meldet sowohl die Verdachts- als auch die bestätigten COVID- 19-Fälle dem zuständigen Gesundheitsamt.
7.)  Während des laufenden Schulbetriebs ist zu achten auf
a)  regelmäßiges und gründliches Waschen oder Desinfizieren der Hände,
b)  Husten und Niesen – weggedreht von anderen Personen – in ein Taschentuch oder in die Armbeuge,
c)  gute Durchlüftung der Unterrichtsräume: Stoß- bzw. Querlüftung mindestens alle 20 Minuten für mindestens 5 Minuten,
d)  den Wert der Anzeige der in jedem Unterrichtsraum angebrachten CO2-Ampel.

Die Schulleitung

Aktuell positiv auf COVID-19 getestet wurden:

Schülerinnen und Schüler: 24

Anzahl der Lerngruppen/Klassen mit aktuell positiv getesteten SuS: 18

Lehrkräfte und Mitarbeitende: 7

Das Kultusministerium hat die Versetzungsregelungen, die Regelung zu Nachprüfungen und zum freiwilligen Zurücktreten auch in diesem Schuljahr für die Jahrgänge 5-9/10 verändert.

1. Verbindliche Anwendung der Ausgleichsregelung bei Versetzungen.

Erklärung: Zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) können durch mindestens befriedigende Leistungen (Note 3 oder besser) in zwei Ausgleichsfächern ausgeglichen werden. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Ausgleich beschlossen und die Schülerin/der Schüler damit in den nächsthöheren Jahrgang versetzt.

oder:

Eine ungenügende Leistung (Note 6) kann durch mindestens gute Leistungen (Note 2 oder besser) in einem Ausgleichsfach oder mindestens zwei befriedigende Leistungen (Note 3 oder besser) in zwei Ausgleichsfächern ausgeglichen werden. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Ausgleich beschlossen und die Schülerin/der Schüler damit in den nächsthöheren Jahrgang versetzt.

Zur Erinnerung: Die Hauptfächer (De, En, Ma und die zweite Fremdsprache) können nur untereinander ausgeglichen werden.

2. Anspruch auf eine Nachprüfung für Schülerinnen und Schüler des  5. bis 9. Schuljahrgangs, die am Ende des Schuljahrgangs 2021/2022 wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden.

Eine Schülerin oder ein Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs, die oder der am Ende des Schuljahres wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt wird, hat Anspruch auf eine Nachprüfung. Die Nachprüfung besteht ausschließlich aus einer mündlichen Prüfung in einem gewählten Fach, das mit mangelhaft bewertet wurde. Mit dem Bestehen der Nachprüfung ist die Schülerin oder der Schüler versetzt. Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule bis zum letzten Schultag mit, ob eine Nachprüfung abgelegt werden soll. Die Nachprüfung ist spätestens bis zum 30. September durchzuführen.

3. Anträge für ein freiwilliges Zurücktreten können bis zum 10. Juni 2022 gestellt werden.

Corona-Maßnahmen in Schulen: Kultusminister Grant Hendrik Tonne kündigt weitere Lockerungen an:

Exitplan 2 – So lockert Niedersachsen Corona-maßnahmen in Schulen weiter

Zur Pressemitteilung

Zusammenfassung des Erlasses vom 28.1.2022

1. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, unterliegen der Schulpflicht und haben aus diesem Grund auch die Verpflichtung, sich aktiv am Distanzlernen zu beteiligen und die ihnen gestellten Aufgaben gewissenhaft und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen.

2. Zum Thema „Distanzlernen“ gelten nach wie vor die Vorgaben aus „Schule in Corona-Zeiten – Update“ vom 12.11.2020 (S. 22-30).

3. Die Lehrkräfte müssen auch weiterhin ihre Schülerinnen und Schüler beim Distanzlernen begleiten und unterstützen.

4. Bei längeren Phasen des Distanzlernens bieten die Lehrkräfte Sprechstunden (per Telefon oder Videokonferenz) an.

5. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird auch bewertet, wenn der Schüler bzw. die Schülerin sich im Homeschooling befindet.

6. Mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause erkennbar selbstständig erbracht worden sind, werden bewertet.

7. Die Lehrkräfte kommunizieren die Kriterien der Leistungsbewertung gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber deren Erziehungsberechtigten.

8. Die Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren Lehrkräften regelmäßig Lernaufgaben sowie ein lernförderliches Feedback.

9. In allen Fächern und Schuljahrgängen, in denen schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, wird im 2. Halbjahr lediglich eine Klassenarbeit geschrieben.

10. Zur Gewichtung gilt nach wie vor der Erlass vom 14.7.2021: „Die Gewichtung der schriftlichen Arbeiten soll (…) einen Anteil von 30 Prozent der Gesamtnote nicht unterschreiten. Die Festlegung der Gewichtung ist Aufgabe der jeweiligen Fachkonferenz.“

11. Klassenarbeiten dürfen ausschließlich in Präsenz geschrieben werden.

12. Nur dann, wenn es keine andere Lösung gibt, besteht die Möglichkeit einer Ersatzleistung. (Vorschläge für Ersatzleistungen in: „Schule in Corona-Zeiten – Update“ vom 12.11.2020, S. 27f.)

13. Unabhängig von der Jahrgangsstufe und dem jeweils geltenden Szenario müssen alle Fächer am Ende des Schuljahres benotet werden.

Zusammenfassung des Erlasses vom 27.1.2022

1. Klausuren dürfen ausschließlich in Präsenz geschrieben werden.

2. Nur dann, wenn es keine andere Lösung gibt, besteht die Möglichkeit einer Ersatzleistung. (Vorschläge für Ersatzleistungen in: „Schule in Corona-Zeiten -Update“ vom 12.11.2020, S. 27f.)

3. Mündliche und fachspezifische Leistungen, die im Homeschooling erkennbar selbstständig erbrachte wurden, sind zu bewerten und lernförderlich (schriftlich oder telefonisch) zu besprechen.

4. Unabhängig von der Jahrgangsstufe und dem jeweils geltenden Szenario müssen alle Fächer am Ende des Schuljahres benotet werden.

5. In Jahrgang 11 wird in allen Fächern im 2.Halbjahr (nur) eine Klausur geschrieben.

6. Die (fakultative) Sprechprüfung ersetzt die Klausur nicht.

7. Die freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist auf Antrag und nach Beschluss der Klassenkonferenz am Ende des Schuljahres möglich (Antragsstellung bis spätestens 10.6.2022).

8. Die geltenden Regelungen (Wiederholung wegen Nichtversetzung bzw. freiwilligem Zurücktreten) bleiben davon unberührt, so dass Jahrgang 11 theoretisch insgesamt zweimal wiederholt werden kann.

9. Auch auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe wird die freiwillige Wiederholung von Jahrgang 11 nicht angerechnet.

10. Die Schule berät die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ob die Leistungsschwächen tatsächlich in der Pandemie begründet liegen.

11. Für die Versetzung in die Qualifikationsphase gilt verbindlich:
–  in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach 01-04 Punkte, in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens 05 Punkte.
–  die Ausgleichsregelungen sind anzuwenden.

12. In den Jahrgängen 12 und 13 muss in allen fünf Prüfungsfächern mindestens eine Klausur geschrieben werden. Eine Ausnahme wird im vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase den Prüflingen gewährt, die eine moderne Fremdsprache als mündliches Prüfungsfach gewählt haben. In diesem Fall kann die Klausur auf Wunsch des Prüflings durch eine Sprechprüfung ersetzt werden.

13. In den Fächern, die keine Prüfungsfächer sind, schreiben die Jahrgänge 12 und 13 keine Klausur.

14. Bewertungsgrundlage für diese Fächer bilden die Kriterien:
–  mündliche Leistungen
–  schriftliche Beiträge (Tests: höchstens 20 Minuten!)
–  experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen, die auch von zu Hause aus erbracht werden können.

15. Der Antrag auf ein zweites freiwilliges Zurücktreten in der Qualifikationsphase ist (auch im Folgeschuljahr) als Härtefall zu definieren und entsprechend zu genehmigen. Eine Anrechnung auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe findet in diesem Fall nicht statt.

16. Die Facharbeit im Seminarfach entfällt nicht.

Alle Schulfahrten und Tagesexkursionen werden bis zu den Osterferien 2022 abgesagt.

– Für Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten – 

1.) Für alle ungeimpften bzw. nicht von Corona genesenen Schülerinnen und Schüler genügt – wie bisher – der dreimalige negative Selbsttest pro Woche (Mo, Mi, Fr), jeweils von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift schriftlich bestätigt.

Ausnahme: An den ersten fünf Schultagen nach den Weihnachtsferien besteht für diese Schülerinnen und Schüler tägliche Testpflicht.

2.) Schülerinnen und Schüler, die am Testtag weder den Impfausweis noch den Genesenennachweis und auch nicht die Bestätigung der Erziehungsberechtigten über einen negativen Corona-Selbsttest vorlegen können, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und sich nicht im Schulgebäude aufhalten. Sie dürfen zudem nicht an schriftlichen Arbeiten und auch nicht an den Abiturprüfungen teilnehmen. Ihre Abwesenheit gilt als unentschuldigtes Fehlen.

3.) Im gesamten Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Das gilt – außer in der Phase der Querlüftung – auch im Unterricht. Nach den Weihnachtsferien sind für alle Jahrgänge nur noch medizinische und FFP2-Masken zulässig. Stoffmasken sind dann verboten.

4.) Auch bei einer nur teilweisen Schließung der Schule ist für die Jahrgänge 5/6 eine Notbetreuung von 8-13 Uhr einzurichten. Die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen nicht überschreiten, und der Mindestabstand von 1,5m muss gewährleistet sein.

5.) Nach wie vor übernimmt das Gesundheitsamt das konkrete Fallmanagement.

Unser Schulkiosk bleibt vom 20.12 – 23.12.21 geschlossen.

I. Keine Änderung beim Ferientermin: Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.

II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21-22.12.21: Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.

III. Sicherheitswoche 10.01.2022 – 14.01.2022: Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3-G.

IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22: Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt.

V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022: Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Quelle: Kultusministerium Niedersachsen

Ministerbrief an Eltern

Ministerbrief Schüler Sek I 10.12.21

Ministerbrief Schüler Sek II 10.12.21

Formular: Befreiung von der Präsenzpflicht

Zusammenfassung der Rundverfügung 29/2021, wobei die Zusammenfassung der Rundverfügung 28/2021 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

Darüber hinaus gilt:

  • Vulnerable Personen, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben, sich nicht impfen lassen können oder bei denen trotz Impfung ein hohes Risiko besteht, können (mit aktuellem Attest) vom Präsenzunterricht befreien werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben, können (mit aktuellem Attest) für die Zeit, in der das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt hat, vom Präsenzunterricht befreit werden.
  • In Härtefällen besonderer Schwere können Schülerinnen und Schüler auch wegen der Gefährdung ihrer Angehörigen vom Präsenzunterricht befreit werden.
  • Schriftliche Leistungsnachweise müssen in Präsenz geschrieben werden.
  • Allen Personen ist während des Schulbetriebs der Zutritt zum Schulgebäude untersagt, wenn sie nicht nachweislich geimpft, getestet oder genesen sind.
  • Das Zutrittsverbot gilt für die Schülerinnen und Schüler nicht bei schriftlichen Arbeiten oder Abschlussprüfungen.

Zum Impfangebot des mobilen Impfteams für alle Schüler*innen ab 12 Jahren gelangen Sie hier.

Wir erinnern an die Regelungen nach den Herbstferien 2021:

In der Woche nach den Ferien, ab 01.11.2021, wird täglich getestet (Ausnahmen: vollständig geimpft oder genesen).

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt zunächst bestehen.

Es gilt das Szenario A (Präsenzunterricht).

Bitte beachten Sie den Elternbrief des Kultusministeriums, der die Maßnahmen zum Schuljahresbeginn zusammenfasst  sowie die Information für Reiserückkehrer aus dem Ausland.

Elternbrief des Kultusministeriums (24. August 2021)

Informationen für Reiserückkehrer aus dem Ausland

1100 Erstimpfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre

Am 21., 22. und 23. Juli ist das Impfzentrum des Landkreises Wesermarsch, welches dieser im Auftrag des Landes Niedersachsen betreibt, für Schüler_innen reserviert.

Alle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landkreis Wesermarsch.

Die Maskenpflicht entfällt ab sofort auf dem Außengelände unserer Schule einschließlich der Pausenhöfe. Die Änderung betrifft ausschließlich das Freigelände. Nach wie vor gilt in den Innenbereichen, z. B. Fluren, Treppenhäusern und Toiletten, die Maskenpflicht.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht ist aufgehoben.

Die Schulleitung hat die Testtage in jeder Woche auf Montag und Mittwoch festgelegt.

Zur Erinnerung:

„Es besteht für alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche Testpflicht. Ohne die Bestätigung eines aktuellen negativen Tests durch die Erziehungsberechtigten ist die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt“ (s. Nachricht vom 28.05.21)

Das Gesundheitsamt hat für unsere Schule eine Infektionsschutzmaßnahme bis zum 8.6.2021 erlassen. Das bedeutet für die Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, dass sie auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten bis zu diesem Termin (einschließlich 8.6.2021) vom Präsenzunterricht befreit werden können. Ein Antrag ist an unser Sekretariat zu richten.

ab 31.05: Szenario A (Präsenzunterricht für alle)

Ab dem 31.05.21 gilt bei einem Inzidenzwert

  • bis 50: Szenario A (Präsenzunterricht)
  • ab 50: Szenario B (Schule im Wechselmodell in geteilten Gruppen)
  • ab 165: Szenario C (Distanzunterricht)

Wechsel nach Szenario A ab dem 31.5.2021Aktualisierte Vorgaben
  • Die Pausen sollen die Schülerinnen und Schüler außerhalb des Gebäudes verbringen.
  • Der Abstand von 1,50m ist zu allen Personen außer zu denen der eigenen Kohorte strikt einzuhalten.
  • Es besteht für alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche Testpflicht. Ohne die Bestätigung eines aktuellen negativen Tests durch die Erziehungsberechtigten ist die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt.
  • Es gilt immer und überall auch am Sitzplatz Maskenpflicht. Masken mit Ventilen sind verboten.
  • Mindestens alle 20 Minuten muss für fünf Minuten stoßgelüftet werden.
  • Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören (s.u.) und dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen haben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ins Homeschooling wechseln.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen in einem Haushalt leben, können auf Antrag vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn für die Schule eine Infektionsschutzmaßnahme durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde.
  • Ist der Inzidenzwert am Standort der Schule oder am Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin mit vulnerablen Angehörigen in einem Haushalt größer als 35, kann er bzw. sie auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Präsenzunterricht befreit werden.

Risikogruppen (RKI):

  • Erkrankungen des HerzKreislaufSystems
  • Erkrankungen der Lunge
  • Chronische Nierenund Lebererkrankung
  • ZuckerkrankheitEinschränkung des Immunsystems aufgrund einer Krebserkrankung
  • Geschwächtes Immunsystem durch eine Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergehen

Am Ende des Schuljahres 2020/2021 wird in den Schuljahrgängen 5 bis 10 sowohl das Arbeitsverhalten als auch das Sozialverhalten einer Schülerin oder eines Schülers nicht bewertet.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

in diesen Tagen erhaltet ihr/erhalten Sie eventuell ein Schreiben, das über eine gefährdete Versetzung (Mai-Warnung) zum Ende des Schuljahres informiert. Diese Schreiben werden dann erstellt, wenn nicht bereits im Halbjahreszeugnis eine Versetzungswarnung vermerkt worden ist, das Leistungsbild bzw. die Leistungsentwicklung eine solche Warnung aber jetzt erforderlich macht.

Aus schulrechtlichen Gründen müssen wir in diesen Fällen ein solches Schreiben an euch/Sie verschicken.

Uns ist bewusst, dass die Warnungen möglicherweise zu weiterer Verunsicherung führen und in einer Zeit geschehen müssen, die von ständiger Veränderung und Unsicherheit geprägt war und auch ist. Wir wollen unsererseits alles dafür tun, diese Sorgen zu thematisieren und die entstandenen Leistungsdefizite zu beheben. Die Lehrkräfte stehen euch und Ihnen, wie gewohnt, beratend zur Seite und werden individuelle Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung aufzeigen.

An dieser Stelle weisen wir ebenfalls erneut auf die veränderten Regelungen zur Versetzung in diesem Schuljahr hin (s. Mitteilung unten vom 13.04.21).

Bei Fragen wendet euch/wenden Sie sich an die Fachlehrkräfte, die Klassenlehrkräfte oder die Mitglieder der Schulleitung. Ebenfalls hinweisen möchten wir auf unser umfassendes Beratungsangebot.

Das Kultusministerium hat verfügt, dass Schüler*innen, die in diesem Schuljahr 2020/2021 die Einführungsphase (Jg. 11) besuchen, auf Antrag und Beschluss der Klassenkonferenz die Einführungsphase im Schuljahr 2021/2022 freiwillig wiederholen können.

Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.

Der Antrag muss bis zum 11. Juni 2021 gestellt sein.

Bei Fragen stehen die Klassenlehrkräfte beratend zur Seite.

Durch Erlass des Kultusministeriums sind pro Woche nur noch zwei Klassenarbeiten / Ersatzleistungen zulässig.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

da niemand ungetestet am Präsenzunterricht teilnehmen darf, müsst ihr euch in dieser Woche unbedingt zu Hause testen, bevor ihr zur Schule kommt. Testkits hattet ihr von uns am Abholtag erhalten.

Das negative Testergebnis müsst ihr nach jeder Testung – also auch in dieser Woche – von euren Eltern im Schuljahresbegleiter (Jahrgang 12: auf einem separaten Blatt) mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen.

Ab nächster Woche gelten dann die Termine, die wir auf unserem Schreiben notiert haben. Sie sind so gewählt, dass in etwa eine Gleichheit zwischen Gruppe A und Gruppe B besteht.

Eure Schulleitung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns sehr, euch heute mitteilen zu können, dass ab Donnerstag, 6. Mai 2021, der Präsenzunterricht in geteilten Lerngruppen (Szenario B) wieder startet. Homeschooling findet dann nur noch an den Tagen statt, an denen die jeweils andere Gruppe die Schule besucht.

An folgenden Tagen habt ihr Präsenzunterricht, seid also in der Schule:

Gruppe A:

  • Do, 6.5.
  • Mo, 10.5.
  • Mi, 12.5.
  • Di, 18.5.
  • Do, 20.5.
  • Do, 27.5.,
  • Mo, 31.5.

Gruppe B:

  • Fr, 7.5.
  • Di, 11.5.
  • Mi, 19.5.
  • Fr, 21.5.
  • Mi, 26.5.
  • Fr, 28.5.
  • Di. 01.6. usw. (der 17.5. ist wegen des mdl. Abiturs unterrichtsfrei)

Am Donnerstag (6.5.) bzw. am Freitag (7.5.) findet für die Jahrgänge 5-11 in den ersten beiden Stunden Unterricht beim Klassenlehrer bzw. bei der Klassenlehrerin statt.

Die Hygieneregeln behalten ihre Gültigkeit:

  • Es besteht überall Maskenpflicht – auch auf dem Pausenhof und im Unterricht am Sitzplatz.
  • (Kurzzeitige) Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft gestattet.
  • Es ist überall der Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen einzuhalten – auch im Freien.
  • Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten.
  • Im Abstand von höchstens 20 Minuten sind die Unterrichtsräume zu lüften.
  • Die Türen der Unterrichtsräume bleiben geöffnet.
  • Die Einbahnstraßenregelung ist einzuhalten.
  • In den Toilettenbereichen darf es zu keiner Ansammlung von Schüler/-innen kommen.

Keine Teilnahme am Präsenzunterricht ohne aktuellen negativen Coronatest!

  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich zweimal pro Woche an zwei ihrer Präsenztage (Mo/Mi bzw. Di/Do) vor Unterrichtsbeginn zu Hause verpflichtend testen und ihr negatives Testergebnis von den Erziehungsberechtigten im Schuljahresbegleiter tagesaktuell bestätigen lassen.
  • Nur in absoluten Ausnahmefällen darf sich der Schüler bzw. die Schülerin in der Schule selbst testen. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten dazu muss der Klassenlehrkraft vorliegen.
  • Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden.

Notbetreuung:

  • Die Schule bietet weiterhin Notbetreuung an. Sie findet in Raum 1.118 statt.

Pausenregelung:

  • Jahrgänge 5-8: hinterer Schulhof
  • Jahrgang 9: Innenhof + Terrasse der Cafeteria
  • Jahrgänge 10-12: vorderer Schulhof

Achtung: In den Schulbussen sind FFP2-Masken verpflichtend!

Der Landkreis Wesermarsch weist darauf hin, dass im Rahmen der Schülerbeförderung nur FFP2 Masken (oder vergleichbare, keine Alltagsmasken) zulässig sind.

s. https://landkreis-wesermarsch.de/index.php?show=1982&mod=15

Die Schulleitung teilt dem Jahrgang 13 per Email und auf diesem Weg mit:

Liebe Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrgangs,

einen Tag vor Beginn der Abiturprüfungen erreichte uns mit der „Rundverfügung Nr. 16/2021“ eine Lockerung der Testpflicht für die Prüflinge, die besagt, dass an den Prüfungstagen kein aktuelles negatives Testergebnis vorgezeigt werden muss, die bestehenden Hygieneregeln aber davon unberührt bleiben.

Trotz dieser sehr kurzfristigen Änderung der Vorgaben aus juristischen Gründen bitten wir euch im Sinne der Prüflinge, aber auch aus Rücksicht auf die Lehrkräfte und Beschäftigten, euch weiterhin zu testen, wie es vereinbart war, jetzt allerdings freiwillig.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Warns, Schulleiterin

Gabriele Vollrath-Neu, Ständige Vertreterin der Schulleiterin

Das Kultusministerium hat die Versetzungsregelungen und Regelungen zum Freiwilligen Zurücktreten auch in diesem Schuljahr verändert.

Versetzungen:

Zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) können durch mindestens befriedigende Leistungen (Note 3 oder besser) in zwei Ausgleichsfächern ausgeglichen werden. Neu ist, dass der Ausgleich bei Vorliegen dieser Voraussetzungen automatisch als beschlossen gilt und die Schülerin/der Schüler damit in den nächsthöheren Jahrgang versetzt wird.

Eine ungenügende Leistung (Note 6) kann durch mindestens gute Leistungen (Note 2 oder besser) in einem Ausgleichsfach oder mindestens zwei befriedigende Leistungen (Note 3 oder besser) in zwei Ausgleichsfächern ausgeglichen werden. Neu ist, dass der Ausgleich bei Vorliegen dieser Voraussetzungen automatisch als beschlossen gilt und die Schülerin/der Schüler damit in den nächsthöheren Jahrgang versetzt wird.

Zur Erinnerung: Die Hauptfächer (De, En, Ma und die zweite Fremdsprache) können nur untereinander ausgeglichen werden.

Nachprüfungen:

Eine Schülerin oder ein Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs, die oder der am Ende des Schuljahres 2020/2021 wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt wird, hat Anspruch auf eine Nachprüfung. Die Nachprüfung besteht ausschließlich aus einer mündlichen Prüfung in einem gewählten Fach, das mit mangelhaft bewertet wurde. Mit dem Bestehen der Nachprüfung ist die Schülerin oder der Schüler versetzt. Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule bis zum letzten Schultag mit, ob eine Nachprüfung abgelegt werden soll. Die Nachprüfung ist spätestens bis zum 30. September 2021 durchzuführen.

Freiwilliges Zurücktreten:

Das Niedersächsische Schulgesetz ermöglicht allen Schüler*innen ein sogenanntes „Freiwilliges Zurücktreten“, um z.B. Lernrückstände wieder aufzuholen.

Das Kultusministerium hat die Bedingungen in diesem Schuljahr verändert:
1. Ein freiwilliges Zurücktreten in demselben Schuljahrgang und in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen ist auch ein zweites Mal zulässig.

2. Ein freiwilliges Zurücktreten in einen Schuljahrgang, den die Schülerin oder der Schüler bereits wiederholt hat, ist in diesem Schuljahr ausnahmsweise zulässig.

3. Schülerinnen und Schüler des 9. oder 10. Schuljahrgangs, die am Ende des Schuljahres 2020/2021 keinen Abschluss erhalten oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben wollen, können den 9. oder 10. Schuljahrgang im Schuljahr 2021/2022 noch einmal wiederholen, auch wenn sie den jeweiligen Schuljahrgang im Schuljahr 2020/2021 bereits wiederholt haben.

Wer das freiwillige Zurücktreten nutzen möchte, der/die berät sich bitte mit seiner Klassenlehrkraft, ob dies eine geeignete Maßnahme darstellen kann, um Lernrückstände aufzuholen.

Ein Antrag auf freiwilliges Zurücktreten muss vor dem 1. Juni 2021 von Eltern/Erziehungsberechtigten gestellt werden und wird dann auf den Zeugniskonferenzen beschieden.

Bei Fragen wendet euch/wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte.

Hinweis: Am ersten Schultag nach den Osterferien (12.4.) findet kein Präsenzunterricht statt. Dieser Tag dient als Ausgabetag der ersten beiden Testkits für die laufende Woche an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-12 (sowie an alle Beschäftigte).

Die Abholung der Testkits durch die Schülerinnen und Schüler oder durch eine bzw. einen Erziehungsberechtigte(n) erfolgt am 12.04.21 in der Zeit von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr. Es ist möglich, die Testkits für andere Schülerinnen oder Schüler mitzunehmen. Bei trockenem Wetter findet die Ausgabe der Testkits auf dem Schulhof statt. Es besteht für alle überall und jederzeit Maskenpflicht. Ferner ist der Mindestabstand von 1,5m konsequent einzuhalten.

Regelungen zu den verpflichtenden regelmäßigen Selbsttestungen zu Hause im Szenario B (Stand: 6.4.2021):

  • Einmal pro Woche (Do bzw. Fr) werden jedem Schüler und jeder Schülerin zwei Testkits von der Schule unentgeltlich zur Selbsttestung zur Verfügung gestellt.
  • Selbsttestungen sind von allen Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche an zwei ihrer Präsenztage (Mo/Mi bzw. Di/Do) vor Unterrichtsbeginn zu Hause verpflichtend durchzuführen.
  • Die Erziehungsberechtigten bestätigen an den entsprechenden Präsenztagen tagesaktuell im Schuljahresbegleiter mit Datum und Unterschrift, dass sie ihr Kind, bevor es den Weg zur Schule angetreten hat, zu Hause getestet haben und das Testergebnis negativ war.
  • Fiel das Testergebnis positiv aus, darf die Schülerin bzw. der Schüler die Schule nicht besuchen. Die Schule muss in diesem Fall umgehend informiert werden, die wiederum sofort das Gesundheitsamt in Kenntnis setzt, das mit der Familie das weitere Prozedere abklärt.
  • Die Lehrkräfte der jeweils ersten Unterrichtsstunde (Mo/Mi bzw. Di/Do) kontrollieren im Schuljahresbegleiter, ob die tagesaktuelle Bestätigung der Erziehungsberechtigten über den negativen Coronatest ihres Kindes vorliegt.
  • Ohne gültige tagesaktuelle Bestätigung der Erziehungsberechtigten über den negativen Coronatest ihres Kindes müssen die betreffenden Schülerinnen und Schüler umgehend den Unterrichtsraum verlassen und sich bei der Schulleitung melden. Sie erhalten dann die Möglichkeit, sich unter Aufsicht der Schulleitung in Raum 1.055 selbst zu testen. Die Selbsttestung in der Schule ist nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet.
  • Fehlt das abgezeichnete Informationsschreiben der Erziehungsberechtigten, darf der Schüler bzw. die Schülerin keine Selbsttestung in der Schule vornehmen. Er bzw. sie muss dann umgehend das Schulgebäude verlassen und vor den Fenstern des Verwaltungstraktes auf die Abholung durch die Erziehungsberechtigten warten.
  • Verweigert der Schüler bzw. die Schülerin trotz des abgezeichneten Informationsschreibens der Erziehungsberechtigten seine bzw. ihre Selbsttestung, muss er bzw. sie ebenfalls umgehend das Schulgebäude verlassen und vor den Fenstern des Verwaltungstraktes auf die Abholung durch die Erziehungsberechtigten warten.
  • Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines nicht vorhandenen tagesaktuellen negativen Coronatests nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, lernen zu Hause und teilen dies der Klassenlehrkraft sowie der Schulleitung umgehend über IServ mit.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird im Sinne der Schülerinnen und Schüler dringend empfohlen. Aufgrund der verpflichtenden Testungen als Voraussetzung des Schulbesuchs ist die Präsenzpflicht allerdings aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist bei der Schulleitung schriftlich zu beantragen (s. Formular auf der Homepage).
  • Die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht umfasst nicht die Befreiung von der Pflicht zu schriftlichen Leistungsnachweisen. Diese sind nach Bestätigung eines tagesaktuellen negativen Coronatests durch die Erziehungsberechtigten im Schuljahresbegleiter in Präsenz unter Aufsicht in der Schule anzufertigen.
  • Auch bei einem negativen Coronatest besteht überall im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht mit strikter Einhaltung der Abstandsregel von 1,50m.
  • Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch das abgezeichnete und über IServ digital an die Klassenlehrkraft zurückzusendende Informationsschreiben (s. Homepage), dass sie dieses zur Kenntnis genommen haben.
  • Gruppe A testet sich in der ersten Woche nach den Osterferien am Mittwoch (14.4.) sowie (ausnahmsweise) am Freitag (16.4.) jeweils vor Unterrichtsbeginn zu Hause. Gruppe B testet sich in der ersten Woche nach den Osterferien am Dienstag (13.4.) sowie am Donnerstag (15.4.) jeweils vor Unterrichtsbeginn zu Hause.

Das Kultusministerium hat entschieden, dass Corona-Selbsttests nach den Osterferien verpflichtend sind für den Schulbesuch. Die Tests sind zweimal pro Woche, verpflichtend und zu Hause durchzuführen.

Ohne ein negatives Ergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Bitte informieren Sie in dem Fall unser Sekretariat umgehend über das positive Testergebnis, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert.

Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Sollten Sie (oder volljährige Schüler*innen selbst) die Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen wollen, so füllen Sie bitte den Antrag im Anhang aus und reichen ihn im Sekretariat ein.

Wir werden bis zum Ende der Osterferien weitere Informationen zum Unterrichtsbeginn und zum Abholen der Testkits bereitstellen. 

Testpflicht: Information für Eltern/Erziehungsberechtigte

Formular: Befreiung der Präsenzpflicht

Brief des Kultusministers an Eltern/Erziehungsberechtigte

Brief des Kultusministers an Schüler*innen der Sek.I

Brief des Kultusministers an Schüler*innen der Sek. II

Anwendung der Selbsttests

Testdurchführung – Informationen für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern:

  • Die Schülerinnen und Schüler führen jeweils montags (ist dies nicht möglich dienstags) zu Beginn der 1. Stunde in ihrem „normalen“ Unterrichtsraum unter Aufsicht ihrer Lehrkraft einen Selbsttest durch.
  • Voraussetzung für die Selbsttestung ist die unterschriebene Einverständniserklärung (bei nicht Volljährigen durch die Erziehungsberechtigten), die der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor oder der Tutorin über das Aufgabenmodul zu übermitteln ist.
  • Die Schulleitung aktualisiert einmal wöchentlich die entsprechenden (Klassen- und Kurs-) Listen, so dass deutlich wird, welchen Schülerinnen und Schülern kein Testkit ausgehändigt werden darf.
  • Die Lehrkräfte verteilen die Testkits auf die ansonsten leeren Tische und leiten ihre Schülerinnen und Schüler mithilfe der „Information zur Anwendung der Selbsttests“ (s. angehängte Datei) ausschließlich verbal an.
  • Die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Vorgaben zur regelmäßigen Lüftung sind auch in der Phase der Selbsttestung einzuhalten.
  • Bei Verletzungen oder anhaltenden Beschwerden während oder nach der Testung ist der Haus- oder Augenarzt bzw. die Haus- oder Augenärztin aufzusuchen.
  • Nach der Testauswertungszeit von 15-20 Minuten überprüfen Lehrkraft und Schüler bzw. Schülerin gemeinsam das Ergebnis. Dieses wird anschließend von der Lehrkraft im Protokollbogen vermerkt.
  • Nach der Testung entsorgen die Schülerinnen und Schüler ihren Müll in einem Müllsack, den sie fest verknoten.
  • Zeigt der Test ein negatives Ergebnis, müssen sich die Schülerinnen und Schüler seine begrenzte Gültigkeit bewusst machen und sind weiterhin zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verpflichtet.
  • Zeigt der Test ein positives Ergebnis, wird der Schüler bzw. die Schülerin (inklusive Jacke und Schultasche) im Freien separiert und erhält weitere Anweisungen durch die Schulleitung.
  • Dem bzw. der positiv Getesteten wird eine Bescheinigung ausgehändigt, die die Notwendigkeit eines PCR-Tests belegt.
  • Nach Rücksprache mit der Schulleitung tritt er bzw. sie möglichst unter Aufsicht und Begleitung eines oder einer Erziehungsberechtigten den Heimweg an.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie ihr/Sie der Presse bereits entnommen haben werdet/werden, sollen zukünftig Selbsttests für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler an Schulen zum Einsatz kommen. Sofern uns die Testkits rechtzeitig erreichen, so kann ab dem 12. April mit der Selbsttestung begonnen werden. Genauere Informationen können den unten stehenden Dokumenten und Verweisen entnommen werden. Wir werden den konkreten Ablauf der Testung bei uns später noch erklären.

Zur Durchführung des Selbsttest ist eine Einverständniserklärung erforderlich.

Die Einverständniserklärung findet ihr/finden Sie ebenfalls unten. Alle Schüler*innen erhalten zeitnah die Einverständniserklärung außerdem als “Aufgabe” im Aufgabenmodul von IServ.  Wir bitten Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte bzw. alle volljährigen Schüler*innen selbst, um Rückgabe der unterschriebenen Einverständniserklärung ausschließlich in digitaler Form (und nur) über das Aufgabenmodul in IServ. Dies kann z.B. als ein Foto des Formulars passieren oder indem Sie die Einverständniserklärung mit Ihrer Unterschrift einscannen. Sie können die Teilnahme auch auf einem gesonderten Blatt bestätigen, bitte übernehmen Sie in dem Fall den Wortlaut des Originaldokuments.

Auch wenn Sie mit der Teilnahme an den Schnelltests nicht einverstanden sind, bestätigen Sie dies bitte schriftlich mit Ihrer Unterschrift im Aufgabenmodul.

Die Rückgabe ist bitte bis zum 01. April vorzunehmen.

Die Teilnahme an den Selbsttests ist freiwillig. Aufgrund neuer Regelungen sind die Einverständniserklärungen hinfällig.

Für Fragen stehen die Klassenlehrkräfte, die Koordinator*innen und die Schulleitung euch und Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für eure und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Warns, Schulleiterin


Zur Pressemitteilung des Kultusministeriums gelangen Sie hier

Konzept: Corona Selbsttests

Corona-Selbsttests : Informationen für Eltern

Einverständniserklärung  für volljährigen Schüler*innen

Einverständniserklärung für minderjährige Schüler*innen

Allgemeine Informationen:

  • Ab 15.3.2021: Wechselunterricht in geteilten Lerngruppen für die Klassen 5, 6, 7, 12
  • Ab 15.3.2021: Wechselunterricht in geteilten Lerngruppen auch für Jahrgang 13
  • Ab 22.3.2021: Wechselunterricht in geteilten Lerngruppen für alle, also auch für die Klassen 8, 9, 10, 11

Der erste Schultag beginnt für die Jahrgänge 5-11 mit einer Doppelstunde bei der Klassenlehrkraft, für die Kursstufe mit dem Fachunterricht.

Die Unterrichtstage bis zu den Osterferien:

  • In allen Jahrgängen bleibt die gewohnte Gruppeneinteilung bestehen.
  • An Tagen mit Szenario C lernen alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus.
  • Die Notbetreuung wird unabhängig von dem jeweils gültigen Szenario zunächst bis zu den Osterferien weiterhin angeboten.
  • Die Möglichkeit, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, auch wenn kein Härtefall vorliegt, entfällt ab sofort.

Die konkreten Unterrichtstage für die Gruppen sind:

  • Gruppe A: Mo, 15.3. / Mi, 17.3. / Fr, 19.3. / Di, 23.3. / Do, 25.3
  • Gruppe B: Di, 16.3. / Do, 18.3. / Mo, 22.3. / Mi, 24.3. / Fr. 26.3.

Aktualisierte Hygienevorschriften:

  • Schüler/-innen, die Fieber haben oder sich krank fühlen, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen. Bei einem “banalen Infekt” kann die Schule besucht werden.
  • Beim Auftreten von ernsthaften Krankheitssymptomen in der Schule werden die Schülerin bzw. der Schüler sowie alle Personen aus demselben Haushalt sofort separiert und schnellstmöglich den Erziehungsberechtigten übergeben.
  • Es gilt uneingeschränkte Maskenpflicht im Unterricht (also auch am Sitzplatz), im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände.
  • Trotz Maskenpflicht ist der Mindestabstand zur nächsten Person von 1,50m im Klassenraum, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände einzuhalten.
  • Die Abstandsregel schließt jeden Körperkontakt aus.
  • Nur in Ausnahmefällen darf die Maske abgenommen werden:
    • zum Essen und Trinken (ausschließlich) auf dem Pausenhof
    • innerhalb des Unterrichts nach Aufforderung durch die Lehrkraft
    • im Sportunterricht (bei Einhaltung der übrigen Vorgaben für den Schulsport)
  • Die Husten- und Nies-Etikette ist einzuhalten. Auf die Reinhaltung der Hände durch Waschen oder Desinfizieren ist zu achten.
  • Die Türen der Unterrichtsräume bleiben geöffnet.
  • Vor dem Unterricht sowie in den Pausen ist gut durchzulüften.
  • Im Unterricht ist spätestens nach 20 Minuten für 5 Minuten zu lüften. Dazu sind die Fenster komplett zu öffnen. CO2-Messgeräte liegen zur Benutzung bereit.
  • Erziehungsberechtigte dürfen nur im Notfall mit ihren oder wegen ihrer Kinder das Schulgebäude betreten. Sie müssen sich anmelden, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einhalten.
  • Wichtige Gespräche sollen nach Möglichkeit telefonisch geführt werden.
  • Den gekennzeichneten Laufwegen ist zu folgen (Einbahnstraßenregelung).
  • In den Toilettenräumen darf keine Ansammlung von Schülerinnen bzw. Schülern entstehen.
  • Persönliche Gegenstände dürfen nicht geteilt werden.
  • Die gemeinsame Nutzung von Unterrichtsgegenständen soll möglichst vermieden werden (z.B. Sportgeräte, Tablets).
  • In den Pausen steuern alle Jahrgänge ihre gewohnten Areale auf dem hinteren bzw. vorderen Schulhof bzw. im Innenhof an.
  • Auch an den Bushaltestellen sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Vorgaben für das Fach Sport:

  • Schulsport soll bevorzugt im Freien stattfinden.
  • Während der Sportausübung ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.
  • Hochintensive Ausdauerbelastung in der Sporthalle ist untersagt.
  • Gruppenansammlungen und Warteschlangen sind vor, während und nach dem Sportunterricht zu vermeiden.
  • In Umkleidekabinen, Duschräumen und Sporthallen ist ein kontinuierlicher Luftaustausch bzw. regelmäßiges und intensives Lüften Vorschrift.
  • Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind die Hände gründlich zu waschen.
  • Auf eine regelmäßige hygienische Reinigung der Sportgeräte ist zu achten.
  • Bei der Benutzung von Spiel-und Sportgeräten sind die Vorgaben des aktuellen Rahmen-Hygieneplans (S. 33f) zu beachten.
  • Wenn in Prüfungskursen der Mindestabstand von 2m unterschritten wird, besteht
  • Maskenpflicht. In allen anderen Klassen und Kursen ist kein Unterschreiten erlaubt.
  • Die Nutzung von Haartrocknern ist nicht zulässig.

Das Kultusministerium teilt mit:

  • Die Präsenzpflicht für die Abschlussklassen (Jahrgang 13) wird ab dem 08. März 2021 wieder hergestellt. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen dann wieder verpflichtend am Unterricht in der Schule teil. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben aber natürlich weiterhin bestehen.
  • Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für die Schuljahrgänge 5-7 und die Schuljahrgänge 12 und 13.
  • Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für alle Schülerinnen und Schüler.

Allerdings gilt dieser Terminplan nicht in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100. Da der Inzidenzwert im Landkreis Wesermarsch derzeit über 100 liegt, wären in diesem Fall keine weiteren Öffnungsschritte an unserer Schule möglich. Wir werden die Entwicklung in unserem Landkreis genau beobachten und in der nächsten Woche umfassend über die Regelungen informieren.

Bis zu den Osterferien ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B der Sekundarbereiche I und II auch am Sitzplatz verpflichtend.

Auf Anweisung des Gesundheitsamtes fällt der Präsenzunterricht an allen allgemein und berufsbildenden Schulen im Landkreis Wesermarsch bis einschließlich 24.02.2021 aus.

Der Landkreis Wesermarsch teilt uns außerdem mit,  dass die Maßnahme nach derzeitigem Stand (Dienstag, 23.02.21 – 13:04 Uhr) nicht verlängert wird. Daher wird der Präsenzunterricht für Jg. 13 ab Donnerstag, den 25.02.21 wieder aufgenommen. Die Klausuren des 13. Jahrgangs werden wie zuletzt geplant und vor Ort in Präsenz geschrieben.

Die Notbetreuung findet weiterhin statt.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Warns, Schulleiterin

Die bisherigen Regelungen werden bis Ende Februar verlängert.

Hier können Sie den neuesten Elternbrief aus dem Kultusministeriums herunterladen:

Qualifikationsphase (Jg. 12/13)

In den fünf Prüfungsfächern ist im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 jeweils pro Fach mindestens eine schriftliche Arbeit zu schreiben.

In den übrigen Fächern sind im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 keine schriftlichen Arbeiten vorgesehen. Alleinige Grundlage der Leistungsbewertung zum Ende des Schulhalbjahres bildet die Mitarbeit im Unterricht, die aus mündlichen (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate u. a.) und schriftlichen Beiträgen (kurze Tests von weniger als einer halben Unterrichtsstunde Dauer, Datensammlungen, Protokolle u. a.) sowie in experimentellen, gestalterischen und praktischen Leistungen besteht, die im Präsenz-, im Distanzunterricht oder als Hausarbeit erbracht werden.

Freiwilliges Zurücktreten

Aufgrund der Corona-Pandemie haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, freiwillig die Einführungsphase oder das erste Jahr der Qualifikationsphase des Schuljahres 2020/2021 zu wiederholen. Sollte dies bereits ein zweites Zurücktreten sein oder sollte innerhalb des weiteren Verlaufs der Einführungs- und Qualifikationsphase ein zweites Zurücktreten notwendig sein, so ist in diesen Fällen das zweite Zurücktreten als Härtefall zuzulassen. Das aus Gründen der Corona-Pandemie wiederholte Schuljahr wird nicht auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.

Versetzungsregelungen

Die Ausgleichsregelungen gemäß der Verordnung für die gymnasiale Oberstufe sind verbindlich anzuwenden.

Die Präsenz von Schülerinnen und Schülern in Betrieben und Einrichtungen ist untersagt worden.

Aus Infektionsschutzgründen versenden wir in diesem Schulhalbjahr die Zeugnisse auf dem Postweg.  Ausgenommen von diesem Verfahren ist der 13. Jahrgang. Er erhält die Zeugnisse am Donnerstag, den 28.01.21, durch die Tutorinnen und Tutoren.

Am Freitag, dem 29.01.21, findet in den ersten drei Stunden Unterricht nach Plan für den Jahrgang 13 statt.

Danach beginnen die Halbjahresferien, die bis zum Dienstag, 02.02.21, andauern.

Die aktuell geltenden Regelungen (Jahrgang 13 im Szenario B, Jahrgänge 5-12 im Szenario C) werden bis Sonntag, 14. Februar 2021, verlängert. Dazu gibt es aber eine wesentliche Anpassung: Erziehungsberechtigte können ihre Kinder auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht in der Schule abmelden, wenn für sie laut Plan Wechselunterricht nach Szenario B vorgesehen ist.  Das betrifft an unserer Schule den Jahrgang 13.

Hier können Sie den Elternbrief des Kultusministers herunterladen.

Hier können Sie die Informationen zur Befreiung von der Präsenzpflicht herunterladen.

Sofern Sie eine Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen wollen, wenden Sie sich bitte bis zum 22.01.21 per Email (formlos) an das Sekretariat oder verwenden Sie das folgende Schreiben: Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht herunterladen.

Ein Antrag kann nur für den gesamten Zeitraum (bis 14.02.21) beantragt werden.

Die Pressemitteilung des Kultusministeriums können Sie hier nachlesen.

Es gibt einen positiven Corona-Fall in Jahrgang 13. Weitere Maßnahmen wurden nicht beschlossen.

Eine Lehrkraft wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat keine weiteren Maßnahmen beschlossen.

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 12 werden bis zum 29.01.2021 nach Szenario C (“Distanzunterricht”) unterrichtet.

Der Abiturjahrgang (13. Jahrgang) wird nach Szenario B (“Schule im Wechselunterricht”) unterrichtet. Es findet jedoch kein Wechselunterricht statt, die Kurse werden vor Ort auf zwei verschiedene Räume verteilt.  Beide Teilgruppen haben also zeitgleich Unterricht und werden von der jeweiligen Lehrkraft abwechselnd betreut. Es gilt weiterhin der reguläre Stundenplan. Der Unterricht findet im Hauptgebäude am Philosophenweg, praktischer Sportunterricht lediglich für die Prüflinge (P5) statt.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Bereichen der Schule zu tragen.

Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 für Eltern in Berufszweigen von allgemeinem öffentlichen Interesse wird nach Anmeldung eingerichtet. Eine Anmeldung dafür ist per Email an das Sekretariat zu richten.

Hier finden Sie die aktuellen Briefe für Eltern und Schüler*innen (Jg. 5-10) / Schüler*innen (Jg. 11-13) aus dem Kultusministerium.

Die unten stehenden Regelungen wurden am 06.01.21 durch Anordnung des Kultusministeriums aufgehoben.  Bitte beachten Sie unsere Mitteilung vom 06.01.21.


Den aktuellen Elternbrief des Kultusministers können Sie hier herunterladen.

Ebenfalls wurde heute eine Regelungen für die Zeit nach den Weihnachtsferien veröffentlicht:

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulbetrieb am 11. Januar 2021 mit erhöhten Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen: Die weiterführenden Schulen starten niedersachsenweit im Wechselunterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 12 nach Szenario B in geteilten Klassen. Schülerinnen und Schüler der 13. Schuljahrgänge, für die Abiturprüfungen anstehen, verbleiben im Präsenzunterricht nach Szenario A, tragen allerdings eine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.  (…).. Diese Regelungen gelten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2021. Zur Pressemitteilung des Kultusministers


Folgende Termine für die bereits bekannten Gruppen wurden beschlossen:

GRUPPE A: Die Gruppe A hat Präsenzunterricht am

  • 11.01.21
  • 13.01.21
  • 15.01.21
  • 19.01.21
  • 21.01.21
  • 25.01.21
  • 27.01.21
  • 29.01.21 (Zeugnisausgabe und Unterrichtsschluss nach der dritten Stunde )

GRUPPE B: Die Gruppe B hat Präsenzunterricht am

  • 12.01.21
  • 14.01.21
  • 18.01.21
  • 20.01.21
  • 22.01.21
  • 26.01.21
  • 28.01.21 (Zeugnisausgabe in der letzten Schulstunde gemäß Stundenplan

Zur Umsetzung der Bund-Länder Beschlüsse wird die Präsenzpflicht ab dem 14.12.20 ausgesetzt. Von Mittwoch (16.12.20) bis Freitag (18.12.20) dieser Woche findet also ausschließlich Homeschooling statt.

Liebe Eltern, bitte informieren Sie uns über das Sekretariat, falls Sie für Ihre Kinder (nur für die Jahrgänge 5 – 6 möglich) eine Betreuung in Anspruch nehmen müssen.

Es gibt einen positiven Corona-Fall in Jahrgang 10. Die Schulleitung und das Gesundheitsamt veranlassen evtl. nötige Maßnahmen.

Sie können den neuesten Elternbrief des Ministers hier herunterladen.

Eltern und Erziehungsberechtigten haben nun die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Bitte schicken Sie in diesem Fall eine formlose Email an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes . Emailadressen finden die Schülerinnen und Schüler in unserem IServ.

Die Pressemitteilung des Kultusministers finden Sie hier.

Aufgrund der derzeit geltenden Infektionsschutzregelungen gilt ab Freitag (11.12.20) bis zum letzten Unterrichtstag in diesem Kalenderjahr (Freitag, 18.12.20) das sogenannte Szenario B (“Schule im Wechselmodell”).

Es gibt einen positiven Corona-Fall in Jahrgang 13.

Aktualisierung (09.12.20 – 18:40): Der Jahrgang 13 befindet sich am 10.12.2020 vorsorglich in Quaränte.

Sie können die Elterninformationen hier herunterladen:

Die Regelungen für Schüler*innen können hier heruntergeladen werden:

Der praktische Sportunterricht findet in den Jahrgängen 5-11 bis zu den Weihnachtsferien ausschließlich im Freien statt. Bei schlechten Witterungsverhältnissen steht ein Ausweichraum zur Verfügung.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nach Maßgabe des Rahmenhygieneplans der 12. und 13. Jahrgang. Hier liegt es im Ermessen des Kursleiters bzw. der Kursleiterin, den jeweiligen Sportkurs mit halber Kursstärke im Wechsel stattfinden zu lassen, um den erforderlichen Abstand zu wahren.

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule (26.11.2020) Szenario A – Inzidenzwert >50: Stufe 3 (A): Die Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden:

Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und 18.12.2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten (Stand 26.11.2020).

Anträge sind bis zum 11.12.20 im Sekretariat abzugeben.

Den Antrag können Sie hier herunterladen:

Aufgrund eines positiven Corona-Tests befinden sich mehrere Schülerinnen/Schüler des 10. Jahrgangs vorsorglich in Quarantäne.

Den Elternbrief des Kultusministers können Sie hier herunterladen:

Sie können den neu erschienenen Rahmen-Hygieneplan 4.0 des Kultusministeriums (Stand: 19.11.20) hier herunterladen.

Das Kultusministerium gibt bekannt, dass die Weihnachtsferien um zwei Tage verlängert und nun bereits am Montag, den 21. Dezember 2020 beginnen werden. Die gesamte Pressemitteilung aus dem Kultusministerium finden Sie hier.

Den Elternbrief des Kultusministers können Sie hier herunterladen:

Aufgrund des gestiegenen Inzidenzwertes besteht ab dem 13. November 2020 erneut Maskenpflicht im Unterricht.

Der Inzidenzwert des Landkreises Wesermarsch liegt heute (11.11.) knapp unter dem Wert von 50.
Damit entfällt am Donnerstag, dem 12.11., die Maskenpflicht im Unterricht.

Aufgrund zunehmender Coronafälle innerhalb unserer Schulgemeinschaft ist aber u.U. das freiwillige Tragen der Maske weiterhin sinnvoll.

Die Schulleitung

Ein bestätigter Corona-Fall liegt im Jahrgang 11 vor.

Das Gesundheitsamt hat uns am 11.11.2020 um 12.50 Uhr telefonisch darüber informiert, dass Maßnahmen ergriffen werden.

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

wir alle beobachten mit Sorge die steigende Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Dass Ihre Kinder bei uns bestmöglichst vor Ansteckung geschützt werden, hat für uns absolut oberste Priorität!

Deshalb achten wir ununterbrochen auf die ministeriellen Vorgaben und setzen diese stets sehr penibel und „auf der Stelle“ um. Wir stehen ferner in engem Kontakt zum Gesundheitsamt, das stets den Überblick über die tagesaktuelle Situation hat und über die alleinige Entscheidungsgewalt verfügt, im Falle einer gesundheitlichen Gefährdung konkrete Maßnahmen anzuordnen, die wir selbstverständlich sofort realisieren und Ihnen transparent machen würden.

Bisher sah das Gesundheitsamt allerdings noch keine Veranlassung, an unserer Schule Maßnahmen einzuleiten, da sich die Betroffenen früh genug in Quarantäne begeben haben.

Hilfreich ist für Sie vielleicht auch die Übersicht des Ministeriums, die Sie unter diesem Text abgedruckt finden.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien!

Silvia Warns, Schulleiterin

Gabriele Vollrath-Neu, Ständige Vertreterin der Schulleiterin


Klicken Sie auf das Bild, um es in Originalgröße (PDF) herunterzuladen.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes des Landkreises Wesermarsch gelten für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge folgende Vorgaben, die unbedingt einzuhalten sind:

1. Im gesamten Schulgebäude, auf dem Pausenhof sowie im Unterricht gilt Maskenpflicht.
2. Nach 20 Minuten Unterricht sind alle Fenster für 5 Minuten komplett zu öffnen.
2. Es darf im gesamten Schulgebäude weder gegessen noch getrunken werden. Diese Regelung gilt auch im Klassenraum. Von ihr darf nur im absoluten Ausnahmefall und nur mit Erlaubnis der Lehrkraft kurzzeitig abgewichen werden.
3. In den Pausen (auch in der Mittagspause) ist der Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet. Diese Regelung gilt auch bei Regen, so dass entsprechende Kleidung bzw. ein Regenschirm empfohlen wird.
4. Die versetzten Pausen- und Unterrichtszeiten sind zu beachten.
5. Während der Brückenzeiten ist den Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrkraft Folge zu leisten.
6. Bei längeren Klassenarbeiten oder Klausuren dürfen die Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache mit der Lehrkraft bei Bedarf einzeln an das geöffnete Fenster treten und kurzzeitig ihre Maske abnehmen.
7. Jede Kohorte muss in den großen Pausen sowie ggf. in der Mittagspause den ihr auf dem Pausenhof zugewiesenen Bereich aufsuchen. Sie kann dort (und nur dort!) die Maske abnehmen und auch essen und trinken. Das Schulgebäude ist also in den großen Pausen und nach der 6. Stunde zu verlassen. Dies gilt auch bei Regen und/oder Nachmittagsunterricht (s. auch Punkt 3).

Bei veränderten Vorgaben durch das Ministerium, die Landesschulbehörde bzw. das Gesundheitsamt informieren wir zeitnah.

gez. Vollrath-Neu

Zwei Schüler*innen  aus dem 9. Jahrgang befinden sich aufgrund eines positiven Corona-Tests in Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat keine Maßnahme angeordnet.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

aufgrund der aktuell steigenden Corona-Infektionszahlen (7-Tagesinzidenz) in der Wesermarsch gilt auch für unsere Schule ab Montag, den 09.11.20, Maskenpflicht auch während des Unterrichts.

Auch unsere Pausenregelungen müssen den veränderten Bedingungen angepasst werden. Die Jahrgänge bekommen ebenfalls ab Montag einen festen Bereich auf dem Schulhof zugewiesen. In diesem Bereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung dann abgenommen werden. Diese “Pause” vom dauerhaften Masketragen wird mit Sicherheit sehr positiv aufgenommen werden.

Ebenfalls werden die Unterrichts- und Pausenzeiten geringfügig angepasst (siehe untenstehende Grafik).

Bei Fragen stehen wir Ihnen und euch gerne zur Verfügung.

Die Schulleitung


Pausenaufteilung ab Montag, 09.11.20

Unterrichts- und Pausenzeiten gültig ab 09.11.20

 

Klicken Sie auf das Bild, um es in Originalgröße (PDF) herunterzuladen.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier können Sie den neuesten Elternbrief aus dem Kultusministerium herunterladen, in dem Herr Kultusminister Tonne auf die jüngsten Regelungen  im Rahmen der Coronapandemie eingeht.

Die dazugehörige Mitteilung auf den Internetseiten des Kultusministeriums finden Sie hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neue-corona-verordnung-ab-montag-in-kraft-maskenpflicht-im-unterricht-an-weiterfuhrenden-schulen-und-klare-regelung-fur-den-wechsel-in-geteilte-klassen-194053.html

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier können Sie den neuesten Elternbrief aus dem Kultusministerium herunterladen, in dem speziell die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule bei erhöhtem Infektionsgeschehen und Informationen zum Lüften während des Unterrichtes (nach dem Schema 20 Minuten Unterricht – 5 Minuten Stoßlüften – 20 Minuten Unterricht) und zu Personen mit besonderem Risiko gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

Das Kultusminsterium hat die folgende hilfreiche Information erstellt, was bei Krankheitssymptomen während der COVID19-Pandemie zu beachten ist.

Wir bitte freundlichst um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

Regelung für die großen Pausen während der Corona-Pandemie

1.) Die bisherige Hausordnung behält ihre Gültigkeit, wird jedoch an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

2.) Die Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen grundsätzlich im Freien, also entweder im geöffneten großen Innenhof oder auf dem Schulhof.

3.) Sie dürfen sich nicht im Klassenraum, nicht auf den Fluren und nicht in den Treppenhäusern aufhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Toiletten, Kiosk, Agora und Verbindungsflur zum BBZ. Ruhe und geordnetes Verhalten sind unabdingbar. Das Laufen durch das Schulgebäude während der Pausen ist untersagt.

4.) Schultaschen müssen im Erdgeschoss abgestellt werden. Für den Besuch der Schülerbibliothek und der Toiletten im 1. Stock ist die Aufsicht führende Lehrkraft um Erlaubnis zu bitten.

5.) Das Tragen der Maske ist außer im eigenen Unterrichtsraum im gesamten Schulhaus sowie auf dem gesamten Schulgelände Pflicht.

6.) Essen und Trinken sind außerhalb des eigenen Unterrichtsraumes im gesamten Schulhaus verboten und auf dem Schulhof nur dann gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5m zu Personen anderer Kohorten eingehalten wird.

7.) Den Kohorten, die an einem oder mehreren Tagen Nachmittagsunterricht haben, wird ein Platz bzw. ein Raum zur Einnahme des Mittagessens zur Verfügung gestellt, unter der Voraussetzung, dass der produzierte Müll entsorgt und das Eigentum der Schule pfleglich behandelt wird.

8.) Der Aufenthalt im Wäldchen ist derzeit nicht gestattet.

9.) Das Betreten des Schulgeländes der IGS sowie Kontakte zu Schülerinnen und Schülern der IGS sind untersagt.

10.) Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nase-Schutz können wir nicht be-schulen. Unser Vorrat an Masken ist aufgebraucht, so dass alle eine Maske (und eine Ersatzmaske) mit zur Schule bringen müssen.

11.) Bei Nichteinhaltung der Vorgaben müssen wir zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen greifen.

12.) Die Regelungen für Regenpausen werden gesondert veröffentlicht.

Brake, den 14.9.2020
Die Schulleitung

Regelung für Regenpausen während der Corona-Pandemie

1.) Regenpausen werden durch Lautsprecherdurchsage angesagt.

2.) Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 verbringen die Regenpausen in ihrem eigenen Klassenraum.

3.) Innerhalb ihres Klassenraumes dürfen sich die Schülerinnen und Schüler frei bewegen.

4.) Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die sich im Hauptgebäude aufhalten, verbringen die Regenpausen wahlweise in der Agora oder in der hinteren Pausenhalle.

5.) Der Aufenthalt in der Agora sowie in der hinteren Pausenhalle ist während Regenpausen also nur der Oberstufe gestattet, der Aufenthalt im Flur zum BBZ ist allen untersagt.

6.) Der Gang zur Toilette bzw. zum Kiosk ist unter Einhaltung der Vorgaben (Einbahnstraße, Maskenpflicht) erlaubt.

7.) Gegessen und getrunken werden darf in den Jahrgängen 5-10 nur im Klassenraum. Ausschließlich für die Oberstufe besteht eine Sondererlaubnis (s. Punkt 4).

8.) Die Aufsicht führenden Lehrkräfte werfen bei ihrem Rundgang regelmäßig einen Blick in die geöffneten Klassenräume.

Brake, den 14.9.2020
Die Schulleitung

An die Elternschaft unserer Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Brake

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler!

Nach Monaten, die sicherlich auch für Sie einem Kraftakt glichen, starten wir nun mit dem uns aktuell verordneten sog. „Eingeschränkten Regelbetrieb“ in das neue Schuljahr. Bitte bleiben Sie uns auch weiterhin gewogen, denn unsere bewährte gute Zusammenarbeit ist die beste Voraussetzung dafür, dass Ihre Kinder nicht nur gesund bleiben, sondern auch motiviert und mit Freude am Lernen die kommenden Monate meistern werden.

Mit diesem Brief möchten wir Sie auch diesmal über aktuelle Neuigkeiten informieren:

Maskenpflicht

Außerhalb des jeweiligen Unterrichtsraumes besteht Maskenpflicht, also sowohl im Schulhaus als auch auf dem Schulgelände (einschließlich des Weges von und zu den Schulbussen). Gegessen und getrunken werden darf außer im Unterrichtsraum ausschließlich auf dem Pausenhof, dort aber nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50m zu Personen, die nicht zur selben Klasse gehören, gewährleistet ist.

Schülerinnen und Schüler ohne Maske können nicht beschult werden und dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Sorgen Sie deshalb bitte dafür, dass Ihr Kind stets eine Maske und – zur Sicherheit – eine Ersatzmaske bei sich trägt.

Nähere Informationen über die Umsetzung des Hygienekonzepts des Ministers entnehmen Sie bei Interesse bitte dem entsprechenden Artikel auf unserer Homepage mit der neuen Adresse: www.gymnasium-brake.info

Homeschooling

Vereinzelt müssen Unterrichtsstunden aufgrund Corona-bedingter Vorgaben in Form von Homeschooling erteilt werden. Im Gegensatz zum letzten Schuljahr werden die zu Hause erbrachten Leistungen diesmal jedoch in allen Jahrgangsstufen bewertet.
Sämtliche schriftlichen Leistungsnachweise finden unter Aufsicht in der Schule statt. Vorbereitet und korrigiert werden sie von der jeweiligen Fachlehrkraft.

Die notwendig gewordene Verlagerung von Präsenzunterricht in den Bereich des häuslichen Lernens hat auch zur Folge, dass in manchen Jahrgängen bzw. Klassen verstärkt die 6. Stunde entfallen muss.

Ausbau des Förderunterrichts

Leider müssen unsere zahlreichen und von unseren Schülerinnen und Schülern sehr gut angenommenen Arbeitsgemeinschaften Corona-bedingt erst einmal entfallen.

Wir nutzen die dadurch frei gewordenen personellen Ressourcen, um den Förderunterricht auszubauen und die Angebote aufzustocken.

Personalveränderungen

Am 1. August konnten wir sieben Kolleginnen und Kollegen als neue Lehrkräfte in unserer Mitte begrüßen: Frau Eckstein (Chemie/Biologie), Frau Fricke (Englisch/Musik), Frau Geisler (Englisch/Religion), Herrn Kaiser (Politik-Wirtschaft/Geschichte), Herrn Singer (Werte und Normen/Deutsch) sowie unsere ehemaligen Referendare Frau Ledamun (Englisch/Geschichte) und Herrn Schwoon (Deutsch/Geschichte). Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind neugierig auf ihre Ideen und Impulse, mit denen sie unsere Schule bereichern werden.

Zeitgleich haben Frau Nemitz als Referendarin für die Fächer Deutsch und Musik sowie Herr Jaskulska als Referendar für die Fächer Mathematik und Physik ihren Dienst angetreten. Als bewährte Ausbildungsschule des Studienseminars Oldenburg werden wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Vier Kolleginnen bzw. Kollegen müssen wir bis zum Ende des Schuljahres mit 39 Stunden an drei Schulen der näheren und weiteren Umgebung abordnen.

Bauliche Veränderungen

Unser neuer Anbau mit einem Fachraum für Physik und zwei allgemeinen Unterrichtsräumen nimmt allmählich Gestalt an und wird im Spätherbst bezugsfertig sein.

Auch die Komplettrenovierung des Biologieraumes 4 geht voran, so dass er noch in diesem Jahr wieder genutzt werden kann.

Weitere Wände und Türen haben einen frischen Anstrich erhalten, weitere Flure einen neuen Bodenbelag.

Mit Sitzgelegenheiten ausgestattet und für die Schülerinnen und Schüler geöffnet wurde der große Innenhof.

Alle Fenster wurden gereinigt, und neue bzw. neu arrangierte Sitzgelegenheiten sorgen trotz Maskenpflicht für eine angenehmere Atmosphäre.

Termine

Die Elternsprechtage für die Jahrgänge 5-11 finden in diesem Schuljahr am 11.11.2020 sowie am 17.3.2021 (jeweils ab 15:30 Uhr) statt.

Der Tag der Halbjahreszeugnisse ist der 29.1.2021 (Schulschluss nach der 3. Stunde). Am 1. und 2.2.2021 ist unterrichtsfrei.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, seien Sie gewiss, dass wir alles geben, um Ihre Kinder optimal zu schützen und ihnen gleichzeitig ein angenehmes Schulklima und eine gute Lernatmosphäre zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Warns                                                                    gez. Vollrath-Neu

Schulleiterin                                                                Ständige Vertreterin der Schulleiterin

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auf diesem Wege übermitteln wir euch und Ihnen die wichtigsten Informationen zum Rahmen-Hygieneplan (Stand: 05.08.2020). Der Beitrag ist ebenfalls auf unserem Schulserver IServ eingestellt.

Bei Rückfragen stehen euch und Ihnen die Schulleitung sowie die Sekretärinnen telefonisch oder per IServ jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Vollrath-Neu

(Ständige Vertreterin der Schulleiterin)

Rahmen-Hygieneplan Szenario A / Stand: 5.8.2020 Informationen für Schülerinnen und Schüler

  1. Schülerinnen und Schüler, die eindeutig krank sind, Fieber haben oder zu positiv getesteten bzw. unter Quarantäne stehenden Personen Kontakt haben, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule und das Schulgelände nicht betreten.
  2. Bei einem „banalen Infekt“ ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (leichter Schnupfen, leichter Husten) sowie bei Vorerkrankungen (Pollenallergie) kann die Schule besucht werden.
  3. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit darf die Schule ohne ärztliches Attest und auch ohne Testung wieder besucht werden. Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer Covid-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
  4. Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen im Schulbetrieb muss der Schüler bzw. die Schülerin nach Abmeldung, ohne die Maske abzunehmen, sofort den Nachhauseweg antreten bzw. sich bis zur Abholung nach Anweisung alleine in einem zugewiesenen Raum aufhalten.
  5. Außerhalb des Unterrichts gilt jederzeit und überall im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Maskenpflicht, da der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet ist (Kohorte = eigene Klasse bzw. eigener Kurs).
  6. Das Abnehmen der Maske zum Essen und Trinken ist auf dem Schulhof gestattet, jedoch nur dann, wenn zu Personen anderer Kohorten der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. (Über Ausnahmen während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft.)
  7. Nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes, nach dem Abnehmen der Maske, vor dem Essen, nach Husten und Niesen, vor und nach dem Schulsport sowie nach dem Toilettengang müssen Schülerinnen und Schüler ihre Hände waschen.
  8. Die Einbahnstraßenregelung wird beibehalten und ist durch Schilder gekennzeichnet.
  9. Um den Kontakt mit Türklinken weitestgehend zu vermeiden, bleiben die Türen der Unterrichtsräume nach Möglichkeit geöffnet. Warme Kleidung wird deshalb empfohlen.
  10. Schülerinnen und Schüler dürfen persönliche Gegenstände (ebenso wie Essen und Trinken) nicht mit anderen teilen.
  11. Desinfektionsmittel dürfen von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 und 6 – falls überhaupt benötigt – nur unter Aufsicht verwendet werden.
  12. Eine Maske sowie eine Ersatzmaske sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt. Visiere gelten nicht als Alternative.
  13. Die Veränderung der Sitzordnung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und auch nur durch die Lehrkraft erlaubt.
  14. Vor Beginn des Unterrichts und danach mindestens alle 45 Minuten ist unter Mithilfe der Schülerinnen und Schüler, jedoch nur unter Aufsicht der Lehrkraft eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster über 3-10 Minuten vorzunehmen.
  15. Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- und Unterrichtsmaterialien (auch Mappen und Klassenarbeitshefte) darf die Lehrkraft wieder einsammeln bzw. entgegennehmen.
  16. Das Klettergerüst bleibt gesperrt, da das Tragen einer Maske zu Verletzungen führen kann.
  17. Die Schule ist ab 7:30 Uhr geöffnet. Auch vor der Eingangstür ist der Abstand von 1,5m zu anderen Personen unbedingt einzuhalten. Die Desinfektionspflicht am Eingang entfällt.
  18. Der Aufenthalt während der Pausenzeiten sollte, soweit die Witterung es zulässt, außerhalb des Schulgebäudes erfolgen.
  19. Besuche auf dem Schulgelände der IGS (und umgekehrt) sind nicht gestattet.
  20. Ein an der Toilettentür angebrachtes Schild zeigt an, wie viele Schülerinnen bzw. Schüler sich gleichzeitig im Innenraum aufhalten dürfen.
  21. Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
  22. Der Erste-Hilfe-Raum wird ausschließlich durch die Sekretärinnen geöffnet.
  23. Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit den Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen.
  24. Unmittelbarer körperlicher Kontakt ist zu vermeiden.