Überrascht, aber zufrieden reagierte Klaus Dannemann, Schulleiter des Gymnasiums Brake, auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass die Mehrarbeit für Gymnasiallehrer verfassungswidrig ist.

„Ich habe die Stunde Mehrarbeit nie nachvollziehen können“, sagte Klaus Dannemann am Dienstag in einer ersten Reaktion auf Nachfrage der NWZ. Das Lehrerkollegium des Braker Gymnasiums sei mit einer Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Stunden pro Woche schon „voll ausgelastet“, sagte Klaus Dannemann. Seit dem vergangenen Jahr mussten niedersächsische Gymnasiallehrer eine Stunde pro Woche mehr arbeiten (NWZ  berichtete).

Der Schulleiter kündigte an, dass nun die Situation um die gestrichenen Klassenfahrten neu überdacht werden müsse. Dies bringe „positive Stimmung an der Schule“, sagte Klaus Dannemann.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes sei ein Zeichen dafür, dass die Proteste der Lehrer „nicht rechthaberisch, sondern berechtigt“ waren. „Ich finde es gut, dass dieses Anliegen durch das Urteil nun anerkannt worden ist“, sagte er.

Artikelnachweis: nwzonline.de

Überrascht, aber zufrieden reagierte Klaus Dannemann, Schulleiter des Gymnasiums Brake, auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass die Mehrarbeit für Gymnasiallehrer verfassungswidrig ist.

„Ich habe die Stunde Mehrarbeit nie nachvollziehen können“, sagte Klaus Dannemann am Dienstag in einer ersten Reaktion auf Nachfrage der NWZ. Das Lehrerkollegium des Braker Gymnasiums sei mit einer Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Stunden pro Woche schon „voll ausgelastet“, sagte Klaus Dannemann. Seit dem vergangenen Jahr mussten niedersächsische Gymnasiallehrer eine Stunde pro Woche mehr arbeiten (NWZ  berichtete).

Der Schulleiter kündigte an, dass nun die Situation um die gestrichenen Klassenfahrten neu überdacht werden müsse. Dies bringe „positive Stimmung an der Schule“, sagte Klaus Dannemann.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes sei ein Zeichen dafür, dass die Proteste der Lehrer „nicht rechthaberisch, sondern berechtigt“ waren. „Ich finde es gut, dass dieses Anliegen durch das Urteil nun anerkannt worden ist“, sagte er.

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