„Sobald eine Schule personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhebt, z. B. bei der Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die Schule, ist sie verpflichtet, die Betroffenen über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren.“(Quelle: (https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/datenschutz/dsgvo/informationspflichten-gemaess-art-13-dsgvo)
Sie finden die geforderten Informationen auf unserer Homepage unter Schulprofil – Datenschutz (DSGVO) bzw. Dokumente.
Die Datenschutzbeauftragte
„Sobald eine Schule personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhebt, z. B. bei der Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die Schule, ist sie verpflichtet, die Betroffenen über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren.“(Quelle: (https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/datenschutz/dsgvo/informationspflichten-gemaess-art-13-dsgvo)
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Die Datenschutzbeauftragte