Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie und euch dieser Brief bei bester Gesundheit erreicht und möchte auf diesem Weg auf weitere wichtige Neuerungen hinweisen.

Der Unterricht für fast alle unsere Schülerinnen und Schüler hat, zumindest in hälftigen Gruppen zur Verringerung von Infektionsrisiken, wieder begonnen. Die Jahrgänge 5 und 6 folgen abschließend ab dem 15. Juni 2020.

Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Eltern ins „Homeoffice“ gehen. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Lernens zu Hause von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt. Wir bitten in diesem Fall um Benachrichtigung der Klassenleitung. Das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Am Gymnasium Brake wird der umschichtige Unterricht nach Modell 1 organisiert, d.h., die halbe Lerngruppe kommt in Woche A, der andere Teil der Lerngruppe in Woche B zur Schule.  Die Gruppe, die nicht im Präsenzunterricht in der Schule ist, lernt im häuslichen Rahmen weiter. Die Aufteilung der Lerngruppe ergibt sich in der Regel durch die alphabetische Halbierung der Klasse.

Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich über IServ (Aufgabenmodul) über die gestellten Aufgaben zu informieren. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung bei der Klassenlehrkraft nötig. Bei Fragen rund um IServ stehen Ihnen die Klassenlehrkräfte Ihres Kindes oder Herr Voigt gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema „Lernen zu Hause“ finden Sie in dem „Leitfaden für Eltern und Schülerinnen und Schüler“ (s.u.)

Eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, ist weiterhin sichergestellt. Bitte melden Sie Ihr Kind hierfür unter der bekannten Telefonnummer 04401-9378-0 an.

Alle geplanten Veranstaltungen, Exkursionen und Fahrten müssen abgesagt werden. Auch unsere Projektwoche am Ende des Schuljahres muss leider entfallen.

Abschließend möchte ich noch einige Anmerkungen zum Thema Leistungsbewertung/Zeugnisse/Versetzungen an Sie und euch richten:

Jahrgänge 5-10: Die Ergebnisse des Lernens zu Hause werden nicht bewertet und können aufgrund der unterschiedlichen häuslichen Voraussetzungen nur sehr eingeschränkt als Grundlage von mündlichen und schriftlichen Leistungsüberprüfungen (das sind: Tests und Lernzielkontrollen) in der Schule dienen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin sich die Bewertung einer erbrachten Leistung allerdings wünscht, so werden die Lehrkräfte diesem Wunsch nachkommen und diese Leistung, insofern sie erkennbar selbstständig erbracht wurde, bei der Festlegung der Zeugnisnote berücksichtigen. Eine Verbesserung der bisher erbrachten Leistung ist also denkbar. Alle Klassenarbeiten und Sprechprüfungen entfallen bis zum Ende des Schuljahres. Die Lehrkräfte werden auf Schülerinnen und Schüler, deren Leistungsstand nicht gesichert ist, aktiv zugehen und ihnen zusätzliche Leistungsanreize bieten. Im Versetzungszeugnis müssen alle Fächer benotet sein. Das gilt auch für Fächer, die ausschließlich im zweiten Halbjahr (Epochalfächer) hätten unterrichtet werden müssen. Die Epochalfächer des zweiten Schulhalbjahrs sind allerdings nur dann versetzungsrelevant, wenn Schülerinnen und Schüler damit ein anderes Fach ausgleichen oder ihren Notendurchschnitt verbessern können. Die Ausgleichsregel der WeSchVo ist ausnahmslos anzuwenden und es besteht generell ein Anspruch auf Nachprüfung, wenn eine Versetzung aufgrund zweier Mangelnoten (5, 6) nicht möglich ist. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird im Versetzungszeugnis nur dann berücksichtigt, wenn es sich gegenüber dem Halbjahreszeugnis verbessert hat.

Jahrgänge 11 und 12: Häusliche mündliche und schriftliche Beiträge der Schülerinnen und Schüler können bewertet werden. Sollte bis zum Zeitpunkt der Schulschließung kein Ergebnis einer Klausur oder fachpraktischen Arbeit vorgelegen haben, muss eine Ersatzleistung erbracht werden. Beispiele einer Ersatzleistung sind eine schriftliche Ausarbeitung, die Bewertung von Diskussionsbeiträgen oder die Realisierung eines Projekts. Alle Klausuren und Sprechprüfungen (Jg.11) entfallen bis zum Ende des Schuljahres.

Bei Fragen stehen wir Ihnen und euch jederzeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich/wendet euch an das Sekretariat bzw. an die Lehrkräfte oder die Mitglieder der Schulleitung.

Die aktuelle Situation stellt für uns alle eine große Herausforderung dar, und an eine Wiederherstellung der normalen Unterrichtsverhältnisse ist derzeit noch nicht zu denken.

Wir werden nach wie vor alles tun, um unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich durch diese Zeit zu begleiten und ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bleiben Sie/Bleibt alle gesund!

Ihre und eure

Silvia Warns

Schulleiterin

Dokumente und Verweise:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie und euch dieser Brief bei bester Gesundheit erreicht und möchte auf diesem Weg auf weitere wichtige Neuerungen hinweisen.

Der Unterricht für fast alle unsere Schülerinnen und Schüler hat, zumindest in hälftigen Gruppen zur Verringerung von Infektionsrisiken, wieder begonnen. Die Jahrgänge 5 und 6 folgen abschließend ab dem 15. Juni 2020.

Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Eltern ins „Homeoffice“ gehen. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Lernens zu Hause von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt. Wir bitten in diesem Fall um Benachrichtigung der Klassenleitung. Das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Am Gymnasium Brake wird der umschichtige Unterricht nach Modell 1 organisiert, d.h., die halbe Lerngruppe kommt in Woche A, der andere Teil der Lerngruppe in Woche B zur Schule.  Die Gruppe, die nicht im Präsenzunterricht in der Schule ist, lernt im häuslichen Rahmen weiter. Die Aufteilung der Lerngruppe ergibt sich in der Regel durch die alphabetische Halbierung der Klasse.

Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich über IServ (Aufgabenmodul) über die gestellten Aufgaben zu informieren. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung bei der Klassenlehrkraft nötig. Bei Fragen rund um IServ stehen Ihnen die Klassenlehrkräfte Ihres Kindes oder Herr Voigt gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema „Lernen zu Hause“ finden Sie in dem „Leitfaden für Eltern und Schülerinnen und Schüler“ (s.u.)

Eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, ist weiterhin sichergestellt. Bitte melden Sie Ihr Kind hierfür unter der bekannten Telefonnummer 04401-9378-0 an.

Alle geplanten Veranstaltungen, Exkursionen und Fahrten müssen abgesagt werden. Auch unsere Projektwoche am Ende des Schuljahres muss leider entfallen.

Abschließend möchte ich noch einige Anmerkungen zum Thema Leistungsbewertung/Zeugnisse/Versetzungen an Sie und euch richten:

Jahrgänge 5-10: Die Ergebnisse des Lernens zu Hause werden nicht bewertet und können aufgrund der unterschiedlichen häuslichen Voraussetzungen nur sehr eingeschränkt als Grundlage von mündlichen und schriftlichen Leistungsüberprüfungen (das sind: Tests und Lernzielkontrollen) in der Schule dienen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin sich die Bewertung einer erbrachten Leistung allerdings wünscht, so werden die Lehrkräfte diesem Wunsch nachkommen und diese Leistung, insofern sie erkennbar selbstständig erbracht wurde, bei der Festlegung der Zeugnisnote berücksichtigen. Eine Verbesserung der bisher erbrachten Leistung ist also denkbar. Alle Klassenarbeiten und Sprechprüfungen entfallen bis zum Ende des Schuljahres. Die Lehrkräfte werden auf Schülerinnen und Schüler, deren Leistungsstand nicht gesichert ist, aktiv zugehen und ihnen zusätzliche Leistungsanreize bieten. Im Versetzungszeugnis müssen alle Fächer benotet sein. Das gilt auch für Fächer, die ausschließlich im zweiten Halbjahr (Epochalfächer) hätten unterrichtet werden müssen. Die Epochalfächer des zweiten Schulhalbjahrs sind allerdings nur dann versetzungsrelevant, wenn Schülerinnen und Schüler damit ein anderes Fach ausgleichen oder ihren Notendurchschnitt verbessern können. Die Ausgleichsregel der WeSchVo ist ausnahmslos anzuwenden und es besteht generell ein Anspruch auf Nachprüfung, wenn eine Versetzung aufgrund zweier Mangelnoten (5, 6) nicht möglich ist. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird im Versetzungszeugnis nur dann berücksichtigt, wenn es sich gegenüber dem Halbjahreszeugnis verbessert hat.

Jahrgänge 11 und 12: Häusliche mündliche und schriftliche Beiträge der Schülerinnen und Schüler können bewertet werden. Sollte bis zum Zeitpunkt der Schulschließung kein Ergebnis einer Klausur oder fachpraktischen Arbeit vorgelegen haben, muss eine Ersatzleistung erbracht werden. Beispiele einer Ersatzleistung sind eine schriftliche Ausarbeitung, die Bewertung von Diskussionsbeiträgen oder die Realisierung eines Projekts. Alle Klausuren und Sprechprüfungen (Jg.11) entfallen bis zum Ende des Schuljahres.

Bei Fragen stehen wir Ihnen und euch jederzeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich/wendet euch an das Sekretariat bzw. an die Lehrkräfte oder die Mitglieder der Schulleitung.

Die aktuelle Situation stellt für uns alle eine große Herausforderung dar, und an eine Wiederherstellung der normalen Unterrichtsverhältnisse ist derzeit noch nicht zu denken.

Wir werden nach wie vor alles tun, um unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich durch diese Zeit zu begleiten und ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bleiben Sie/Bleibt alle gesund!

Ihre und eure

Silvia Warns

Schulleiterin

Dokumente und Verweise: