Ja, ein privat angeschafftes Gerät kann genutzt werden, wenn es den Anforderungen entspricht:

Das Gerät muss MDM-fähig und noch nicht mit einer DEP-Nummer eingebunden gewesen sein. Geeignet sind iPads ab Jahrgang 2019 (9. / 10. Generation), die kein SIM-Karten-Fach haben ( = die Geräte dürfen nicht mobilfunkfähig sein). Der Speicher muss mindestens 64 GB umfassen.

Ein privat angeschafftes Gerät muss zwingend in unsere schulische Verwaltung eingebunden werden. Diese technisch notwendige Einbindung wird von der Firma Bechtle durchgeführt. Bitte beachten Sie die hierzu die Hinweise in Punkt 8.