Ja, ein privat angeschafftes Gerät kann genutzt werden, wenn es den Anforderungen entspricht:

Das Gerät muss MDM-fähig und noch nicht mit einer DEP-Nummer eingebunden gewesen sein. Geeignet sind iPads ab Jahrgang 2019 (10. Generation oder neuer), die kein SIM-Karten-Fach haben ( = die Geräte dürfen nicht mobilfunkfähig sein). Der Speicher muss mindestens 64 GB umfassen.

Ein privat angeschafftes Gerät muss zwingend in unsere schulische Verwaltung eingebunden werden. Bitte beachten Sie die hierzu die Hinweise in Punkt 8.