An alle Eltern,
deren Kinder im Sommer in die 5. Klasse des Gymnasium Brake wechseln

Anmeldung am Gymnasium Brake für die 5. Klasse, Schuljahr 2019/20

Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 die 5. Klasse des Gymnasium Brake besuchen wollen, können an folgenden Tagen im Sekretariat, Philosophenweg 3, angemeldet werden:

  • Mittwoch 15.05.2019 von 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag 16.05.2019 von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag 17.05.2019 von 10.00 bis 12.00 Uhr

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

1. Fotokopie Zeugnis Klasse 4 (1. Halbjahr)
2. den ausgefüllten Anmeldebogen
3. den ausgefüllten Anmeldebogen zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln
4. Benutzerordnung für schulische Computer und „IServ“
5. Belehrung gem. § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz

Für alle Schülerinnen und Schüler, für die am 01.05.2019 (Stichtag) die Berechtigung zur Freistellung vom Entgelt der Schulbuchausleihe besteht, muss dies durch Vorlage einer Kopie des Leistungsbescheides nachgewiesen werden. An den Anmeldetagen können im Sekretariat keine Fotokopien gefertigt werden, bitte bringen Sie Ihre Unterlagen entsprechend fotokopiert mit. Für Gespräche stehe ich während der gesamten Anmeldezeit zur Verfügung. Alle erforderlichen Formulare für Ihr Kind finden Sie auch auf unserer Homepage >Dokumente.

Mit freundlichem Gruß

gez. Warns
Oberstudiendirektorin

An alle Eltern,
deren Kinder im Sommer in die 5. Klasse des Gymnasium Brake wechseln

Anmeldung am Gymnasium Brake für die 5. Klasse, Schuljahr 2019/20

Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 die 5. Klasse des Gymnasium Brake besuchen wollen, können an folgenden Tagen im Sekretariat, Philosophenweg 3, angemeldet werden:

  • Mittwoch 15.05.2019 von 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag 16.05.2019 von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag 17.05.2019 von 10.00 bis 12.00 Uhr

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

1. Fotokopie Zeugnis Klasse 4 (1. Halbjahr)
2. den ausgefüllten Anmeldebogen
3. den ausgefüllten Anmeldebogen zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln
4. Benutzerordnung für schulische Computer und „IServ“
5. Belehrung gem. § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz

Für alle Schülerinnen und Schüler, für die am 01.05.2019 (Stichtag) die Berechtigung zur Freistellung vom Entgelt der Schulbuchausleihe besteht, muss dies durch Vorlage einer Kopie des Leistungsbescheides nachgewiesen werden. An den Anmeldetagen können im Sekretariat keine Fotokopien gefertigt werden, bitte bringen Sie Ihre Unterlagen entsprechend fotokopiert mit. Für Gespräche stehe ich während der gesamten Anmeldezeit zur Verfügung. Alle erforderlichen Formulare für Ihr Kind finden Sie auch auf unserer Homepage >Dokumente.

Mit freundlichem Gruß

gez. Warns
Oberstudiendirektorin