Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie und ihr der Presse entnommen haben/habt, werden die aktuell geltenden Regelungen (Jahrgang 13 im Szenario B, Jahrgänge 5-12 im Szenario C) bis Sonntag, 14. Februar 2021, verlängert. Für den Jahrgang 13 gibt es aber eine wesentliche Anpassung: Erziehungsberechtigte können ihre Kinder auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht in der Schule abmelden.
Sofern Sie eine Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen wollen, wenden Sie sich bitte bis zum 22.01.21 per Email (formlos) an das Sekretariat oder verwenden Sie das folgende Schreiben:
- Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht herunterladen
- Informationen zur Befreiung von der Präsenzpflicht.
Ich weise daraufhin, dass eine Befreiung nur für den gesamten Zeitraum (bis 14.02.21) gestellt werden kann.
Mehr Informationen zu den verlängerten Maßnahmen in Niedersachsen können Sie im Elternbrief des Kultusministers nachlesen. Die Pressemitteilung des Kultusministeriums finden Sie hier.
Weiterhin ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen der Schule zu tragen. Sie kann (muss aber nicht) beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. Auf dem Pausenhof darf die Maske nur dann abgenommen werden, wenn zu anderen Personen (auch derselben Kohorte) ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird. Die Hygieneregeln mit Ausnahme der Nummern 5, 15 und 16 gelten weiterhin (s. E-Mail vom 4.12.2020).
Für Verpflegung muss selbst gesorgt werden, der Kiosk bleibt leider weiterhin geschlossen.
Die Jahrgänge 5-12 werden weiterhin in gewohnter Weise über IServ mit Lernaufgaben versorgt.
Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 für Eltern in Berufszweigen von allgemeinem öffentlichen Interesse wird nach Anmeldung eingerichtet. Eine Anmeldung dafür ist per Email an das Sekretariat zu richten.
Bei Fragen wenden Sie sich/wendet euch gerne an das Sekretariat oder an die Schulleitung.
Bleiben Sie/Bleibt alle gesund.
Silvia Warns, Schulleiterin
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie und ihr der Presse entnommen haben/habt, werden die aktuell geltenden Regelungen (Jahrgang 13 im Szenario B, Jahrgänge 5-12 im Szenario C) bis Sonntag, 14. Februar 2021, verlängert. Für den Jahrgang 13 gibt es aber eine wesentliche Anpassung: Erziehungsberechtigte können ihre Kinder auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht in der Schule abmelden.
Sofern Sie eine Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen wollen, wenden Sie sich bitte bis zum 22.01.21 per Email (formlos) an das Sekretariat oder verwenden Sie das folgende Schreiben:
- Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht herunterladen
- Informationen zur Befreiung von der Präsenzpflicht.
Ich weise daraufhin, dass eine Befreiung nur für den gesamten Zeitraum (bis 14.02.21) gestellt werden kann.
Mehr Informationen zu den verlängerten Maßnahmen in Niedersachsen können Sie im Elternbrief des Kultusministers nachlesen. Die Pressemitteilung des Kultusministeriums finden Sie hier.
Weiterhin ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen der Schule zu tragen. Sie kann (muss aber nicht) beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. Auf dem Pausenhof darf die Maske nur dann abgenommen werden, wenn zu anderen Personen (auch derselben Kohorte) ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird. Die Hygieneregeln mit Ausnahme der Nummern 5, 15 und 16 gelten weiterhin (s. E-Mail vom 4.12.2020).
Für Verpflegung muss selbst gesorgt werden, der Kiosk bleibt leider weiterhin geschlossen.
Die Jahrgänge 5-12 werden weiterhin in gewohnter Weise über IServ mit Lernaufgaben versorgt.
Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 für Eltern in Berufszweigen von allgemeinem öffentlichen Interesse wird nach Anmeldung eingerichtet. Eine Anmeldung dafür ist per Email an das Sekretariat zu richten.
Bei Fragen wenden Sie sich/wendet euch gerne an das Sekretariat oder an die Schulleitung.
Bleiben Sie/Bleibt alle gesund.
Silvia Warns, Schulleiterin