Die Bewertung im Fach Kunst gliedert sich in drei Teilbereiche:
- Praktische Arbeiten
- Unterrichtsarbeit
- schriftliche Lernkontrollen
Jahrgang 5-10:
Anzahl: Je Schuljahr zwei schriftliche Lernkontrollen, wenn Kunst ganzjährig unterrichtet wird, wobei eine schriftliche Lernkontrolle durch eine andere Leistung ersetzt werden kann Empfehlung: pro Halbjahr eine Klassenarbeit. In Jahrgang 6 und 8 (epochal) ist nur eine schriftliche Arbeit oder Ersatzleistung vorgeschrieben.
Dauer: In Jahrgang 5 und 6 nicht länger als eine Unterrichtsstunde, sonst nicht länger als zwei Unterrichtsstunden. Es sind auch kürzere Lernkontrollen (Tests) möglich.
Anteil an der Gesamtnote:
Jg. 5 & 6: Praktische Arbeiten werden mit 60% gewertet, die schriftliche Leistungsbewertung mit 20% und die sonstige Mitarbeit mit ebenfalls 20%.
Jg. 7 & 8: Praktische Arbeiten: 50%, schriftliche Leistungen: 25%, sonstige Mitarbeit: 25%.
Jg. 9 & 10: Praktische Arbeiten: 40%, schriftliche Leistungen: 30%, sonstige Mitarbeit 30%.
Jahrgang 11:
Anzahl: Je Schuljahr zwei schriftliche Lernkontrollen, wenn Kunst ganzjährig unterrichtet wird, wobei eine schriftliche Lernkontrolle durch eine andere Leistung ersetzt werden kann (Empfehlung: pro Halbjahr eine Klassenarbeit). Die Termine werden von der Schulleitung zentral festgelegt.
Dauer: Zwei Unterrichtsstunden.
Anteil an der Gesamtnote:
Praktische Arbeiten: 40%, schriftliche Leistungen: 30%, sonstige Mitarbeit 30%.
Qualifikationsphase:
Anzahl: Je Schwerpunktthema mindestens eine Klausur, bei erhöhtem Niveau drei in Q1, zwei in Q2. Die Termine werden durch die Schule festgelegt, wobei die Lehrperson festlegt, ob zwei Klausuren im ersten und eine Klausur im zweiten Semester geschrieben werden oder umgekehrt.
Art: Die Klausuren können als rein schriftliche Theorieklausur ohne praktisch-rezeptiven Anteil, als schriftliche Theorieklausur mit praktisch-rezeptivem Anteil (Analyseskizzen) oder als praktische Arbeit mit entwickelnden Skizzen abgehalten werden. Es ist obligatorisch, dass theoretische und praktische Klausurformen jeweils mindestens einmal in der Qualifikationsphase erprobt werden (Ein Nicht-Einhalten dieser Auflage kann zu Einklagbarkeit der Abiturbewertung führen.). Für eine praktische Klausur sollte die Zeitspanne auf vier Unterrichtsstunden verlängert werden oder die Klausur unter Abiturbedingungen gewählt werden (siehe Dauer).
Dauer: mindestens zwei Doppelstunden, eine Klausur darf nach Rücksprache mit dem Stundenplaner auf vier Stunden verlängert werden. Eine Klausur findet unter Abiturbedingungen statt (300 Minuten), Es empfiehlt sich, diese Klausur mit einem fachpraktischen Schwerpunkt zu gestalten.
Anteil: Mündliche, schriftliche und praktische Leistungen werden je zu einem Drittel in die Gesamtnote einbezogen.